Es kommt leider immer wieder vor: Airlines verweigern ihren Kunden die vollständige Rückerstattung von Steuern und Gebühren, wenn Flüge storniert werden. Verbraucherschützer haben in dieser Frage nun einen Erfolg erzielt: Die Fluggesellschaft Aegean Airlines hat eine Bearbeitungsgebühr von 23 Euro für die Erstattung von Steuern und Gebühren aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestrichen. Vorausgegangen war eine Abmahnung durch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz.

Hintergrund ist ein Punkt, den viele Passagiere offensichtlich nicht kennen: Auch wenn ein Flugticket nicht stornierbar ist und der eigentliche Ticketpreis verfällt, müssen enthaltene Steuern und Gebühren nach deutscher Rechtsprechung zurückgezahlt werden. Diese Kosten entstehen nämlich nur, wenn der Flug tatsächlich durchgeführt und der Gast befördert wird. Wer nicht mitfliegt, hat daher Anspruch auf Erstattung ohne Abzüge.
Beschwerden führten zur Änderung
Auslöser des Verfahrens waren mehrere Beschwerden über Aegean. Die Verbraucherschützer beanstandeten eine Klausel in den AGB des griechischen Carriers, nach der pro Ticket 23 Euro Bearbeitungsgebühr einbehalten wurden. In einzelnen Fällen hatte sich die Airline darauf berufen, als griechisches Unternehmen gelte die deutsche Rechtsprechung nicht.
Nach Angaben des Verbraucherschutzzentrums ist deutsches Recht jedoch sehr wohl anwendbar – etwa, wenn der Flug in Deutschland gebucht wurde oder von einem deutschen Flughafen startet oder dort landet.
Nach der Abmahnung überprüfte Aegean ihre Rechtsauffassung, gab eine Unterlassungserklärung ab und strich die Klausel aus den AGB. Nach Angaben der Verbraucherschützer werden derzeit auch weitere Airlines mit ähnlichen Klauseln geprüft.


