Dabei geht es sowohl um die Folgen für Reisebüros als auch für bestimmte Leistungsträger. Folgende drei Hauptforderungen sind in dem Schreiben formuliert:
- eine praxistaugliche Definition des Begriffes der Pauschalreise
- die explizite Herausnahme von Einzelleistungen aus dem aktuellen Entwurf
- eine Definition der „verbundenen Reiseleistungen“, die sicherstellt, dass der Vermittler verschiedener Reiseleistungen (egal ob stationär oder online) nicht selbst zum Reiseveranstalter wird.
Unterschrieben wurde der gemeinsame Brief von folgenden Verbänden: DRV, ASR, RDA, BTW, Dehoga, Deutscher Tourismusverband, Hotelverband Deutschland, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) und Bundesverband der Campingwirtschaft (BVCD).