Reisevertrieb

LTA: Neue Tarifstruktur und mehr Leistungen

Reiseschutz optimiert: Der Versicherer LTA hat zahlreiche Tarifänderungen vorgenommen

Reiseschutz optimiert: Der Versicherer LTA hat zahlreiche Tarifänderungen vorgenommen. Foto: Parradee Kietsirikul/iStockphoto

Der Reiseschutz-Anbieter Lifecard-Travel-Assistance (LTA) hat seine Tarifstruktur komplett umgebaut. Die neuen Tarife werden außerdem „mit zum Teil deutlich verbesserten Leistungen“ angeboten, wie das Unternehmen mitteilt. 

Ins Auge fällt, dass die neuen Tarifstufen nach Reisepreisen viel breiter gefächert sind. Kannte das bisherige LTA-Tarifsystem bei der Jahresversicherung nur zwei Stufen, sind es jetzt elf beziehungsweise 13. Konkret werden in der Tarifgruppe Einzel und Alleinerziehend die bisherigen Stufen von 2.500 und 5.000 Euro durch elf Stufen von 1.500 bis 20.000 Euro ersetzt. In der Gruppe Paare und Familie stehen statt der beiden Tarifstufen von 6.000 und 10.000 Euro nun 13 von 1.500 bis 25.000 Euro zur Auswahl.

„Genauere und fairere“ Berechnung

Die neuen Stufen ermöglichten einerseits eine „viel genauere und damit für den Kunden fairere“ Berechnung der Kosten. Zum anderen seien durch die deutliche Erhöhung der versicherbaren Reisekosten „jetzt so gut wie alle Fälle, die in der Praxis in der Regel vorkommen, von der LTA abgedeckt“, wirbt der Versicherer.

Eine weitere Neuerung: Die Altersgruppen bis 44 und ab 45 Jahren fallen weg. Künftig unterscheidet LTA bei den Tarifen nur noch die Kunden bis 69 und ab 70 Jahre. Zudem sind in beiden Altersstufen die Buchungen jetzt mit oder ohne Selbstbehalt möglich.

Darüber hinaus hat der Reiseschutz-Spezialist aus Mannheim weitere versicherte Ereignisse in die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen aufgenommen. So ist bei der Produktlinie „All in One“ und dem „Flexible“-Modul für die Reiserücktrittversicherung, die Reiseabbruchversicherung und die Umbuchungsgebühren-Versicherung nun der Covid-19-Reiseschutz integriert. 

Versichert sind außerdem jetzt der unerwartete Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes, der Ausfall des Reisefahrzeugs sowie eine schwere Erkrankung der eigenen Katze. 

Reisedauer und Abschlussfristen geändert

Auch hinsichtlich der Reisedauer hat LTA die Regeln angepasst. Neu ist, dass für die Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung grundsätzlich unabhängig von der Reisedauer Versicherungsschutz besteht. Allerdings wurde in der Abbruchkostenversicherung eine Höchstgrenze der Reisedauer von einem Jahr gesetzt.

Schließlich gibt es auch eine Neuerung bei den Abschlussfristen: Für Reisen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht jetzt auch Versicherungsschutz, wenn der Vertrag mit sofortigem Versicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage geschlossen wurde.
 

Thomas Riebesehl