Verkehr

Fluggastdaten: Keine Mehrarbeit für Reisebüros

Das Europäische Parlament hat sich am Donnerstag für die Einführung der umstrittenen Fluggastdatenspeicherung ausgesprochen und dabei sowohl Reisebüros als auch Reiseveranstalter aus der Pflicht genommen. „Das heißt, sie müssen keine Daten weiterleiten“, zeigt sich DRV-Präsident Norbert Fiebig erleichtert. Der Verband hatte eine Mehrbelastung für Reisebüros und Veranstalter befürchtet, die sich nun allerdings auf die Airlines beschränkt.

Die Flugastdaten-Richtlinie, die voraussichtlich im Januar auf EU-Ebene abgesegnet werden soll, sieht vor, dass die PNR-Daten (Passenger Name Record) von EU-Bürgern bei Flügen in außereuropäische Länder für sechs Monate gespeichert und danach anonymisiert für fünf Jahre vorgehalten werden. Die Maßnahme soll der Terrorismusbekämpfung dienen. Im PNR werden unter anderem die Adresse, Kreditkartennummer und Vielfliegernummern von Passagieren erfasst.

Die neue Richtlinie könnte Anfang 2016 in Kraft treten, anschließend hätten die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.