Die indonesische Ferieninsel Bali plant möglicherweise die Einführung von Finanzchecks für ausländische Besucher. Wie das Online‑Nachrichtenportal The Bali Sun berichtet, möchte die Provinzregierung damit gezielt „qualitativen“ Tourismus fördern und negative Auswirkungen auf Umwelt und Kultur begrenzen.
Gouverneur will Kontoauszüge prüfen lassen
Gouverneur Wayan Koster erklärt, dass künftig der finanzielle Status aller ausländischen Reisenden überprüft werden soll. Dies könne sowohl Touristen mit Visa on Arrival oder eVisa als auch Langzeitaufenthalte mit KITAS- oder KITAP‑Genehmigungen betreffen. Als Maßstab nannte Koster dem Bericht zufolge das Kontoguthaben der vergangenen drei Monate. Unterstützung erhält der Gouverneur von Indonesiens Tourismusministerin Widiyanti Wardhana, die die Pläne öffentlich befürwortet habe, so The Bali Sun weiter.
Unklarheit über Zuständigkeiten
Bislang bleibt offen, ob es sich um eine regionale Regelung oder um eine Änderung des nationalen Einwanderungsrechts handeln würde. Genau diese Unklarheit sorgt für Kritik innerhalb der balinesischen Politik. Der balinesische Senator Agung Bagus Prastiksa Linggih äußerte Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit. Die Prüfung von Bankauszügen sei zeitaufwendig und falle grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Einwanderungsbehörden, nicht der Regionalregierung.
Ebenfalls verwies Senator Linggih darauf, dass eine konsequentere Durchsetzung der bestehenden balinesischen Tourismusabgabe möglicherweise effektiver sei. Derzeit werde diese Pflichtabgabe nur von rund einem Drittel der Besucher entrichtet. Ähnliche Bedenken äußerte auch Senator Ida Bagus Rai Dharmawijaya Mantra, der betonte, dass finanzielle Überprüfungen ausländischer Staatsbürger klar mit der Zentralregierung abgestimmt werden müssten.
Aktuell keine neuen Pflichten für Reisende
Derzeit müssen Touristen bei der Einreise nach Bali weiterhin keine Kontoauszüge vorlegen. Nach wie vor gilt lediglich die allgemeine Pflicht, über ausreichende finanzielle Mittel sowie ein Weiter‑ oder Rückreiseticket zu verfügen.



