Waldbrände im Urlaub: Wann eine Stornierung möglich ist

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Grafik mit einem Fußball und einem Hintergrund in Türkis, der geometrische Linien und die Zahl vier zeigt.

Von Spanien über Griechenland bis nach Frankreich: In zahlreichen beliebten Urlaubsländern kämpfen Einsatzkräfte derzeit wieder gegen Waldbrände. Für viele Reisende stellt sich deshalb die Frage, ob sie ihre gebuchte Reise überhaupt antreten sollten – und unter welchen Voraussetzungen eine kostenfreie Stornierung möglich ist. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass dabei vor allem die konkrete Situation am Urlaubsort entscheidend ist.

Allein die Sorge, dass es am Reiseziel zu Waldbränden kommen könnte, reicht rechtlich nicht aus, um eine Reise kostenlos abzusagen. „Allein aus Sorge über mögliche Brände können gebuchte Reisen nicht kostenlos storniert werden“, erklärt Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Anders sieht die Lage aus, wenn Waldbrände die Reise erheblich beeinträchtigen oder sogar eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. In solchen Fällen sollten sich Betroffene zunächst mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und die bestehenden Möglichkeiten besprechen.

Feuerwehrleute stehen vor einem großen Waldbrand, während Hubschrauber Wasser abwerfen. Die Szenerie ist von Rauch und Flammen geprägt.
Brennt es am Urlaubsort, gelten je nach Situation unterschiedliche Rechte für Reisende. Foto: Toa55/iStock

Pauschalreisen bieten den größten Schutz

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung sind sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Waldbrände, Überschwemmungen oder Erdbeben können darunter fallen. Extreme Hitze allein genügt dagegen in der Regel nicht, da sie rechtlich nicht als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Pauschalreiserechts gilt.

Kommt es erst während des Urlaubs zu einer Krisensituation, können Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen, wenn die Reise dadurch erheblich beeinträchtigt wird. Für nicht genutzte Reiseleistungen besteht dann ein Anspruch auf Erstattung. Ist die An- und Abreise Bestandteil der Pauschalreise, muss der Veranstalter zudem die Rückbeförderung organisieren. Eventuelle Mehrkosten für die Rückreise trägt der Reiseveranstalter.

Wer sich trotz der Lage entscheidet, den Urlaub fortzusetzen, kann unter Umständen den Reisepreis mindern. Das kommt beispielsweise infrage, wenn gebuchte Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Transfers oder Ausflüge nicht mehr wie vereinbart erbracht werden oder ganz entfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Reisemangel dem Veranstalter unverzüglich und möglichst nachweisbar gemeldet wird.

Rundreisen und Individualbuchungen

Auch bei Rundreisen kommt es auf den Umfang der Beeinträchtigungen an. Fallen wesentliche Reisebestandteile oder zentrale Reiseziele aus, kann ein kostenloser Rücktritt möglich sein. Werden dagegen nur einzelne Programmpunkte gestrichen, handelt es sich meist um einen Reisemangel, der gegebenenfalls zu einer Reisepreisminderung berechtigt.

Deutlich schwieriger ist die Situation für Urlauber, die Flug, Hotel oder Ferienwohnung separat gebucht haben. Solange eine Unterkunft erreichbar und ohne Gesundheitsgefahr nutzbar ist, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Ob der Anbieter eine Umbuchung oder Stornierung aus Kulanz ermöglicht, liegt in dessen Ermessen. Wird ein Flug wegen eines Waldbrandes annulliert, können Fluggäste zwischen der Erstattung des Ticketpreises und einer Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen oder einem späteren Zeitpunkt wählen.

Versicherungen helfen meist nicht

Viele Reisende hoffen in solchen Situationen auf ihre Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Doch diese greift bei Waldbränden in aller Regel nicht. Solche Policen sichern vor allem persönliche Risiken wie eine Erkrankung, einen Todesfall im nahen Familienkreis oder erhebliche Schäden am eigenen Eigentum ab. Naturereignisse wie Waldbrände gehören dagegen üblicherweise nicht zu den versicherten Rücktritts- oder Abbruchgründen.

Für Reisebüros und Veranstalter bedeutet das: Eine sorgfältige Beratung ist derzeit wichtiger denn je. Ob eine kostenfreie Stornierung möglich ist oder Ansprüche auf Erstattung bestehen, hängt nicht von der allgemeinen Nachrichtenlage, sondern immer von den konkreten Auswirkungen auf die gebuchte Reise und die Situation vor Ort ab.