Cook-Insolvenz: Wenn sich das Hotel querstellt

Nach den Problemen in spanischen und türkischen Hotels mit nicht akzeptierten Hotel-Vouchern von Thomas Cook trifft es nun auch verstärkt Kunden in deutschen Hotels. So berichtet ein Reisebüro von einem Storno des Kurhotels Sassnitz auf Rügen.

Die dortige Buchung wurde jedoch durch NER (TOC Schweiz) getätigt – und die haben bisher noch nicht einmal Insolvenz angemeldet. Auf Anfrage des Reisebüros teilte das Hotel mit, dass alle Verträge mit Thomas Cook gekündigt worden seien und die Gäste nicht anreisen könnten.

Das kann durchaus richtig sein, eine offizielle Information dazu gibt es bislang jedoch nicht (siehe hier).

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Fakt ist: Sobald die Reisen vom Veranstalter abgesagt sind, muss das Hotel keine Kunden des Veranstalters mehr annehmen. Es sei denn, es beherbergt die Kunden auf eigene Rechnung, wie dies unter anderem Club Med angekündigt hat.

Eine andere Situation besteht bei Kunden, die bereits im Hotel wohnen, bevor der Veranstalter oder der Insolvenzverwalter die Reise vorzeitig beendet. Während Reiserechtler Ernst Führich es für rechtens hält, wenn das Hotel die Kunden ein zweites Mal zur Kasse bittet (siehe hier), sieht sein Würzburger Kollege Kay P. Rodegra die Hotels in der Pflicht, die Kunden zu beherbergen. Der Hotelier dürfe auch keine Doppelzahlung verlangen, so Rodegra.

Dass sich viele Kunden im Ausland dennoch ihrem Schicksal fügen müssen, ist Rodegra bewusst. In Deutschland jedoch sei dies nicht akzeptabel. „Wenn der Vertragspartner des Urlaubers, also der Reiseveranstalter, die Reise nicht vorzeitig beendet, darf das Hotel den Urlauber nicht einfach rausschmeißen“, zeigt sich Rodegra überzeugt. Denn das Hotel habe die Buchung bestätigt und den Kunden aufgenommen. Der Kunde selbst habe mit dem Hotel gar keinen Vertrag, sondern mit dem Veranstalter. Reine Befürchtungen des Hotels, kein Geld vom Veranstalter zu bekommen, könnten nicht zu Lasten des Urlaubers gehen, so Rodegra.

In dem Fall, der Rodegra aktuell von einem Hotel in Deutschland vorliegt und bei dem vom Kunden eine Doppelzahlung verlangt wurde, erwägt er nun eine Strafanzeige gegen das Hotel.

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