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Malta: Details zur Einreise

Die idyllischen Fischerdörfchen auf Malta wie Marsaxlokk können derzeit nur geimpfte Urlauber unbeschwert besuchen

Die idyllischen Fischerdörfchen auf Malta wie Marsaxlokk können derzeit nur geimpfte Urlauber unbeschwert besuchen. Foto: ewg3D/iStockphoto

Das Fremdenverkehrsamt Malta weist darauf hin, dass auch Urlauber mit einer sogenannten Kreuzimpfung einreisen dürfen, ohne in Quarantäne zu müssen. Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung länger als 14 Tage zurückliegt, heißt es in einer Pressenotiz. Die hierfür anerkannten Impfstoffe müssen von der EMA zugelassen sein. Zu diesen zählen die Vakzine von Pfizer/Biontech, Moderna, Oxford-AstraZeneca sowie Johnson & Johnson. 

Auch nicht geimpfte Reisende und Genesene mit nur einer Dosis des Corona-Impfstoffs dürfen einreisen. Allerdings müssen sie sich anschließend 14 Tage lang auf eigene Kosten in Höhe von 100 Euro pro Zimmer und Nacht in ein Quarantänehotel begeben.  

Um überhaupt nach Malta einreisen zu können, müssen sich alle Personen vor Abflug digital mit dem EU Digital Passenger Locator Form (DPLF) anmelden. Zwar wird laut dem maltesischen Fremdenverkehrsamt beim Boarding und am Flughafen auf Malta auch ein manuell ausgefülltes Dokument akzeptiert. Jedoch könne es hierdurch zu längeren Wartezeiten kommen. 

Ungeimpfte Kinder ab zwölf Jahren müssen in Quarantäne

Familien mit Kindern, die jünger als fünf Jahre sind, müssen ihren Nachwuchs nicht auf das Coronavirus testen lassen, heißt es. Kinder zwischen fünf und elf Jahren, die sich in Begleitung von vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten befinden, benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. In Quarantäne müssen sich Kinder im Alter bis einschließlich elf Jahren bei Einreise jedoch nicht begeben. Kinder ab zwölf Jahren hingegen müssen vollständig geimpft sein. Sind sie es nicht, gilt für sie eine Quarantänepflicht. 

Darüber hinaus gelten für die Einreise nach Malta Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, teilt das Fremdenverkehrsamt mit. Mit negativem PCR-Test und ohne Quarantänepflicht einreisen dürfen Schwangere, sofern sie ein Originaldokument ihres Arztes in Englisch vorlegen können, das die Schwangerschaft bestätigt.

Das Gleiche gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie müssen jedoch eine Erlaubnis der maltesischen Gesundheitsbehörden vorweisen, die sie per E-Mail an covid19.vetting(at)gov.mt erhalten. 

Ute Fiedler