Flex-Tarife: Vorsicht bei Versicherungslücken

Bei einem Beinbruch unmittelbar vor der Reise bleibt die ganze Familie zu Hause. Flex-Tarife helfen hier nicht weiter, denn sie sind dann zumeist ausgelaufen
Bei einem Beinbruch unmittelbar vor der Reise bleibt die ganze Familie zu Hause. Flex-Tarife helfen hier nicht weiter, denn sie sind dann zumeist ausgelaufen. Foto: Halfpoint / iStockphoto

Reisen oder nicht reisen? Was, wenn im Urlaubsland plötzlich Einschränkungen gelten und man deshalb lieber doch nicht dorthin möchte? Und was passiert eigentlich, wenn man im Ausland in Quarantäne muss? Diese Fragen hören Reisebüros und Reiseveranstalter seit Ausbruch der Pandemie immer wieder.

Die Lösung der Veranstalter: So genannte Flex-Tarife, die eben jene Sorgen abschwächen sollen. Die Botschaft: Bei uns können Sie sorglos buchen, im Zweifelsfall kann man sich auch kurzfristig noch umentscheiden. Und die Kosten für eine Covid-19-Erkrankung im Urlaub oder eine etwaige Quarantäne übernehmen wir auch noch.

Kritische 14 Tage
Was gut klingt und in vielen Fällen ja auch wirklich gut ist, hat an anderer Stelle aber einen entscheidenden Haken: Die Leistungsträger zahlen in der Regel nur, wenn der Kunde tatsächlich an Corona erkrankt ist oder in Quarantäne muss. „Die Mehrzahl der Schadenfälle betrifft aber ja gerade Ereignisse wie einen Unfall oder Herzinfarkt, die nichts mit Covid-19 zu tun haben“, gibt daher URV-Vertriebschef Alexander Piwonski zu bedenken.

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Sehr skeptisch zeigt sich auch Vertriebsdirektorin Nicole Carski von der Ergo Reiseversicherung gegenüber den „Flex-Tarifen“ der Reiseveranstalter, die zumeist eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung der Urlaubsreise bis zu 14 Tage vor Reiseantritt ermöglichen: „Laut einer Auswertung der Schadenfälle in unserer Reiserücktrittversicherung treten 65 Prozent der Stornierungen aber genau innerhalb dieser letzten 14 Tage ein. Darüber hinaus ist in dieser Zeit die Stornostaffel mit bis zu 80 Prozent des Reisepreises am höchsten.“

Kunden auf Lücke aufmerksam machen
Klarer Rat der Versicherungsprofis also: Reisebüros sollten ihre Kunden auf diese Lücken aufmerksam machen und ihnen auf jeden Fall eine Reiserücktritt-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung anbieten. Denn diese decke auch alle anderen Risiken von der kurzfristigen Kündigung bis zum Beinbruch ab. Auf einen Corona-Zusatzschutz könne man dagegen eventuell verzichten, wenn der Reiseveranstalter im Rahmen eines Flex-Tarifs für diese Art des Schadens aufkommen sollte.

Sinnlos sind die Flex-Tarife dennoch nicht. Im Gegenteil: Möchte der Kunde einfach aus einem unguten Gefühl heraus seine Reise innerhalb der Frist umbuchen, ist das kein Problem. Die Reiserücktrittversicherung würde in diesem Fall nämlich nicht einspringen.

Mehr zum Thema lesen Sie im Schwerpunkt Versicherungen in der aktuellen Ausgabe 29-30/2021 von touristik aktuell.

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