Hotels

Hotels: Druck auf Ratenparität wächst

Das Bundeskartellamt hat HRS erneut wegen der von den Hoteliers geforderten Bestpreisgarantie abgemahnt. Man sehe die wettbewerblichen Bedenken gegenüber der Bestpreisklausel des Hotelportals bekräftigt, heißt es von der Behörde. Nach der ersten Abmahnung im Frühjahr 2012 hatte das Kartellamt Stellungnahmen von HRS sowie den wichtigsten Mitbewerbern eingeholt. Nun hat HRS nochmals Gelegenheit, Stellung dazu zu nehmen. Nach Ansicht der Wettbewerbswächter behindern Bestpreisklauseln den Wettbewerb unter den Hotelportalen und gleichzeitig den Markteintritt neuer Anbieter.

Dem widerspricht HRS: Ein Gutachten der Frankfurter Goethe-Universität komme zum gegenteiligen Ergebnis, heißt es, zudem hätten die meisten Hoteliers "Verständnis für die Notwendigkeit der Bestpreis-Klausel". Der Hotelverband IHA indes, der sich dem Kartellamtsverfahren angeschlossen hat, sieht das anders. Für die Hotels sei es wichtig, ihre Preishoheit zurückzuerlangen.

Das Verfahren, das sich vermutlich noch einige Monate hinziehen dürfte, richtet sich zunächst nur gegen HRS. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich auch die Mitbewerber, die ähnliche Bestpreisklauseln anwenden, daran orientieren werden. HRS hat bis zu einer Entscheidung die Durchsetzung der Klausel gegenüber den Hoteliers nach eigenen Angaben ausgesetzt.
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