Pauschalreise: Absicherung durch Fonds-Lösung

Die neue Fonds-Lösung soll von den Reiseveranstaltern finanziert werden. Foto: mario0107/pixabay
Die neue Fonds-Lösung soll von den Reiseveranstaltern finanziert werden. Foto: mario0107/pixabay

Die Bundespolitik will heute ein Eckpunktepapier für eine neue Absicherungslösung für Pauschalreisen verabschieden. Es besagt, dass Kunden bei einer Reiseveranstalterpleite den kompletten Schaden ersetzt bekommen sollen, ­ ohne jegliche Haftungsbeschränkungen.

Die geplante Absicherung aller Risiken wie Rücktransporte oder Rückerstattungen von Anzahlungen soll über einen Fonds erfolgen. Dieser finanziert sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter. Die Voraussetzung: Nur Veranstalter, die in den Fonds einzahlen, sollen zukünftig noch Pauschalreisen anbieten dürfen. Zudem müssen Veranstalter, falls sie Mitglied in dem Fonds werden wollen, eine bonitätsabhängige Sicherheit nachweisen. Dies kann durch eine Versicherung oder Bankbürgschaft erfolgen.

Der DRV hat auf das Papier reagiert. In einer Stellungnahme erklärte Präsident Norbert Fiebig: „Die Eckpunkte zur Neugestaltung der Insolvenzabsicherung zeigen einen geeigneten Ansatz zur verbesserten Absicherung und zum Schutz der Verbraucher.“

Allerdings weist Fiebig auch auf die wirtschaftlich schwierige Situation der Veranstalter hin: „Eine erweiterte Absicherung stellt eine zusätzliche erhebliche finanzielle Herausforderung für die Reiseveranstalter dar, die kurzfristig nur schwer zu lösen sein wird.“ Er fordert deshalb einen maßvollen Übergang vom alten ins neue System.

Mit der neuen Absicherung sollen Pauschalreise-Urlauber besser abgesichert werden. Damit ziehen die Bundespolitiker Lehren aus der Pleite von Thomas Cook aus dem vergangenen Jahr.

Durch die damalige Insolvenz strandeten hunderttausende Urlauber in den Zielgebieten. Zudem reichten die 110 Millionen Euro aus dem abgesicherten Kundengeldtopf bei weitem nicht aus, um alle betroffenen Urlauber zu entschädigen. Nur 17,5 Prozent der Schadensumme erhielten Kunden von der Versicherung. Den Rest erstattete der Bund.

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