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Kurzarbeit: Regelungen sollen verlängert werden

Die Kurzarbeitrregelungen werden wohl bis Ende Juni 2022 verlängert

Die Kurzarbeitrregelungen werden wohl bis Ende Juni 2022 verlängert. Foto: mixetto/istockphoto

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Regelungen zum vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit verlängern. Gegenüber dem Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) wies Heil am Dienstag (1. Februar) darauf hin, dass besonders hart getroffene Branchen etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich auf eine Verlängerung der Regeln angewiesen seien. „Deshalb verlängern wir diese beschäftigungssichernde Brücke weiter bis zum 30. Juni 2022 und geben den Unternehmen und Beschäftigten somit Planungssicherheit“, sagte Heil. Darüber hinaus soll die Möglichkeit zur Nutzung von Kurzarbeiter­geld von bislang 24 auf bis zu 28 Monate ausgedehnt werden.

Mit der Ankündigung dürfte auch Reisebüros und Reiseveranstaltern ein Stein vom Herzen fallen. Bislang schien es, als würden die aktuellen Regelungen zur Kurzarbeit zum 31. März auslaufen. Viele Verbände auch aus der Touristikbranche hatten in den vergangenen Wochen und Monaten dagegen mobil gemacht, immer wieder das Gespräch mit Politikern gesucht und auf die schwierige Situation der touristischen Unternehmen hingewiesen.

Wie die Nachrichtenagentur DPA berichtet, soll ein entsprechender Gesetzesentwurf am 9. Februar ins Kabinett kommen. In ihm heißt es unter anderem: „Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen." 

 
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