Reisevertrieb

DRV: Obacht bei Revision der Pauschalreiserichtlinie

Der DRV fordert eine Art „Pandemieklausel“ bei der anstehenden Revision der Pauschalreiserichtlinie. Foto: Pyrosky/istockphoto

Der DRV fordert eine Art „Pandemieklausel“ bei der anstehenden Revision der Pauschalreiserichtlinie. Foto: Pyrosky/istockphoto

Der DRV hat auf einer Veranstaltung mit dem europäischen Dachverband ECTAA in Brüssel eine klare Forderung gestellt. „Wir brauchen in einer künftigen Pauschalreiserichtlinie eine Art Pandemieklausel“, sagte Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV. Denn der Beginn der Corona-Krise habe gezeigt, dass die Geschwindigkeit politischer Entscheidungsprozesse nicht ausreichend schnell sei – besonders auf europäischer Ebene.

Reisende und Reiseunternehmen schützen

„Bei umfassenden Störungen der Reisekette in mehreren EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise einer weltweiten Reisewarnung müssen Mechanismen entwickelt werden, die Reisende und Reiseunternehmen gleichermaßen schützen“, so Inger. „Hier sollte die EU-Kommission im Rahmen der anstehenden Revision der Pauschalreiserichtlinie einen klugen Vorschlag machen.“

Die Veranstaltung fand im Hinblick auf die zu erwartende Revision der Pauschalreiserichtlinie statt. Zentrales Thema des Treffens war, welche Lehren aus der pandemiebedingten Krise gezogen werden konnten und wie diese Erfahrungen in die Pauschalreiserichtlinie einfließen sollten.

Reisebüros besonders belastet

Auch Ute Dallmeier, Geschäftsführerin des Reisebüros Lufthansa City Center Niederrhein, kritisierte die wachsende Menge an regulatorischen Anforderungen an die Reiseunternehmen: „Das geht vor allem zu Lasten der kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere der Reisebüros.“ 

Doch speziell die deutschen Reisebüros seien die „besten“ Verbraucherschützer ihrer Kunden. „Durch das wachsende Dickicht aus Vorschriften, Regulierungen und Gesetzen werden gerade diese unabhängigen Unternehmerinnen und Unternehmer erdrückt“, bemängelt Dallmeier. Sie fordert: „Hier brauchen wir ein Umdenken, das die Vielfalt der Reisebüro- und Veranstalterlandschaft wieder stärker wertschätzt.“

Dirk Inger konkretisierte in Brüssel das Problem des fairen Wettbewerbs. „Pauschalreisen stehen nicht nur im Wettbewerb untereinander. Kunden vergleichen sie auch mit Einzelleistungen, die deutlich geringeren Verbraucherschutzanforderungen unterliegen.“ Dabei unterscheidet sich der deutsche Markt laut DRV vom Rest der Europäischen Union.

Am Ende weniger Verbraucherschutz?

„EU-weit sind lediglich neun Prozent aller Reiseleistungen Pauschalreisen“, erklärte Inger. Deswegen müsse die EU-Kommission darauf achten, dass Verbraucherschutzanforderungen nicht im ohnehin schon sehr verbraucherfreundlichen Pauschalreisemarkt weiter erhöht werden. Passiere dies nicht, bestehe die Gefahr, dass am Ende weniger Verbraucherschutz herauskomme. Und zwar zu einem Zeitpunkt, wenn preissensible Kunden sich verstärkt auf die weniger geschützten Einzelleistungen konzentrieren würden.

Arne Hübner
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