RTK/FTI: „Der Image-Schaden ist das größte Problem“

Wurde das Datenschutzgeheimnis verletzt? Dies lässt RTK nun von einer Kanzlei prüfen
Wurde das Datenschutzgeheimnis verletzt? Dies lässt RTK nun von einer Kanzlei prüfen. Foto: Peach_istock/istockphoto
Wolfgang Schneider ist selbständiger Berater für das Thema Datenschutz im Tourismus
Wolfgang Schneider ist selbständiger Berater für das Thema Datenschutz im Tourismus. Foto: privat

Nach dem Vorwurf angeblich weitergegebener Umsatzdaten von Reisebüros und Veranstaltern an FTI hat die Reisebüro-Kooperation RTK die Kanzlei CMS Hasche mit einer „umfassenden Prüfung“ beauftragt. Die Ergebnisse könnten bereits diese Woche vorliegen – genaue Angaben dazu machen aber weder RTK noch die Kanzlei selbst.

Doch wie ist der Fall insgesamt zu bewerten – und wie geht eine Kanzlei in einer solchen Situation vor? touristik aktuell hat darüber mit dem langjährigen Datenschutzexperten Wolfgang Schneider gesprochen. Der verbrachte den größten Teil seines Berufslebens bei TUI Deutschland, zwischen 2002 und 2017 als Datenschutzbeauftragter. Heute ist Wolfgang Schneider selbstständiger Unternehmensberater für Datenschutz im Tourismus und berät dabei auch Reisebüro-Ketten und -Kooperationen zu diesem Thema.

Herr Schneider, RTK soll detaillierte Umsatzzahlen von Reisebüros und Veranstaltern an FTI weitergegeben haben. Wie schwer wiegt der Vorwurf, wenn er denn stimmen sollte?
Um ein klares Urteil zu fällen, haben wir zu wenige Informationen. Grundsätzlich gilt: Für einen Reisebüro-Verbund ist es ein No Go, auf einzelne Mitgliedsunternehmen heruntergebrochene Zahlen von Veranstaltern an ein anderes Unternehmen weiterzugeben. Denn daraus können die unterschiedlichsten Schlüsse gezogen werden. Diese Zahlen sind Geschäftsgeheimnis.

Wie steht es um die Weitergabe von Gesamtzahlen?
Aus der Sicht von Datenschützern ist das kein Problem. Auch das Geschäftsgeheimnis ist nicht betroffen, wenn keine einzelnen Büros erkennbar sind. In diesem Fall wäre es eher ein Fall für das Wettbewerbs- und Kartellrecht.

RTK hat die Kanzlei CMS Hasche Sigle mit einer „umfassenden Prüfung“ beauftragt. Was muss diese jetzt tun?
Sie muss analysieren, ob und in welchem Umfang Datensätze weitergegeben und in welcher Form dabei Geschäftsgeheimsnisse verletzt wurden. Dafür müssen E-Mails geprüft und Server-Strukturen untersucht werden. Was wurde eventuell von RTK hochgeladen? Gab es für FTI Download-Möglichkeiten? Dafür müssen beide Seiten kooperieren.

Wie groß ist der Aufwand?
Er ist überschaubar. Innerhalb von einer Woche sollten eigentlich Ergebnisse vorliegen.

Weder RTK noch FTI haben die Vorwürfe dementiert. Ist das ein Schuldeingeständnis?
Auf keinen Fall. Es war absolut richtig, das Thema an einen Dritten zu übergeben und untersuchen zu lassen. Wichtig ist nun, die Ergebnisse möglichst schnell transparent öffentlich zu machen und – wenn nötig – Konsequenzen zu ziehen.

Wenn die Vorwürfe stimmen sollten: Mit welchen Konsequenzen müssen RTK und FTI rechnen?
Die Frage ist grundsätzlich, wer in diesem Fall der Böse ist. Die zuständige Behörde in Bayern würde die Vorwürfe noch einmal überprüfen, sie einordnen und bewerten. Ganz wichtig wäre für sie, ob auch personenbezogene Daten betroffen sind. Ich kann mir dabei eine Strafzahlung, aber auch eine Ermahnung oder Verwarnung ohne Kosten vorstellen.

Wie steht es um den Image-Schaden?
Der ist auf jeden Fall größer – und wesentlich schmerzhafter als ein eventuelles Bußgeld. Das gilt sowohl für FTI als auch für RTK.

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