Die Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie hat eine wichtige Hürde genommen. Der Rat der Europäischen Union hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der EU- Kommission verständigt. Nach Ansicht des DRV und der europäischen Dachorganisation der Reisebüros und Veranstalter Ectaa geht sie in die richtige Richtung.
Natürlich gibt es auch ein Aber. Zwar seien „zahlreiche Argumente der Reisewirtschaft“ im neuen Vorschlag berücksichtigt worden. Gleichzeitig lasse der jüngste Beschluss laut DRV jedoch „einige wichtige Kritikpunkte und negative Auswirkungen unberücksichtigt“.
Diskutiert wird der Beschluss Anfang 2025 vom Europäischen Parlament.
Abschied von „verbundenen Reiseleistungen“
DRV und Ectaa begrüßen ausdrücklich die vorgenommenen Klarstellungen bei den Definitionen. Das Produkt „verbundene Reiseleistung“ soll es nach dem Willen des Rates in Zukunft nicht mehr geben. Es soll wie vor der letzten Revision 2015 nur Pauschalreisen und Einzelleistungen geben.
Damit trägt der Ministerrat den Forderungen des DRV Rechnung. Er hatte im Namen des Vertriebs immer wieder darauf gedrängt, dass es Reisebüros möglich sein müsse, mehrere Einzelleistungen bei Einhaltung bestimmter Buchungsabläufe an Kunden vermitteln zu können, ohne zum Pauschalreiseveranstalter zu werden.
Beides – die Streichung und die Änderungen – seien „wichtige Schritte nach vorn für faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Reisemarkt“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.
Reisepreise: Anzahlungshöhe wird wohl nicht geregelt
DRV und ECTAA befürworten insbesondere die Aufhebung der Bestimmungen zur Begrenzung der Vorauszahlungspflicht. Der DRV hatte sich vehement dafür eingesetzt, dass die Anzahlungshöhe nicht geregelt werden muss. Diese Streichung sichert den Unternehmen die nötige Flexibilität für ihr Geschäft.
Gleichzeitig kritisieren die beiden Verbände, dass in dem nun vorgelegten Vorschlag nach wie vor einige Bestimmungen enthalten sind, die der Reisebranche übermäßige Belastungen aufbürden würden. Erstens müsse das Einbeziehen persönlicher und subjektiver Gründe bei der Stornierung von Pauschalreisen, die die Kündigung von Verträgen ohne Stornokosten ermöglichen könnten, verhindert werden.
Noch mehr Risikoverlagerung bei den Veranstaltern?
Zweitens führe ein „Abstellen auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auch am Abreiseort“ zu einer Risikoverlagerung auf den Reiseveranstalter. Dies sei nicht hinnehmbar. Es könne Konstellationen geben, bei denen der Veranstalter seine Reiseleistung ordnungsgemäß erbringen könne, obwohl unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Abreiseort vorliegen. Dazu gehörten etwa wilde Streiks des ÖPNV, während die Anreise mit dem Auto zum Flughafen weiterhin möglich sei.
Bei den Gutscheinregeln sehen die Verbände noch Klärungsbedarf, da diese Änderungen nicht ausreichen, um die erheblichen Störungen zu verhindern, die während der Corona-Pandemie aufgetreten sind. Für den DRV steht fest: „Freiwillige Gutscheine sind schon heute möglich und helfen in globalen Krisen nicht weiter. Nur obligatorische Gutscheine sind bei Großschadenereignissen für die Reiseveranstalter hilfreich.“
Absicherung von Einzelleistungen kein Thema
Eine Absicherung von Einzelleistungen, wie unter anderem vom Reisebüro-Verband VUSR, von TUI und von der Kooperation Best-Reisen gefordert, ist nicht absehbar. Weder der Vorschlag der EU-Kommission noch die Allgemeine Ausrichtung des EU-Ministerrats sehe eine entsprechende Regelung vor, heißt es dazu vom DRV auf Anfrage von touristik aktuell.
Was der Ministerrat neu aufgenommen habe, sei eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wenn er Einzelleistungen buche. Dies hatte der DRV gefordert, damit Verbraucher „transparent über die Unterschiede der Reiseformen und die jeweilige Absicherung informiert werden“.
Es sei deshalb „dringend erforderlich, dass in den Buchungsablauf eine entsprechend klare Information, dass Einzelleistungen nicht abgesichert sind, eingebaut wird“. Dann könnten sich die Kunden „ganz bewusst für oder gegen eine Pauschalreise – und damit für oder gegen eine Absicherung – entscheiden“.
„Transparent über die Unterschiede aufklären“
Dem Vorschlag des DRV zufolge müssten diese Informationen sowohl bei der Online-Buchung über OTAs als auch bei der Beratung im Reisebüro vermittelt werden.
Es sei wichtig, dass der Kunde „transparent über die Unterschiede der Reiseformen aufgeklärt werde – über alle Kanäle – sowohl im Reisebüro als auch online“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Nur so würden sich Wettbewerbsverzerrungen vermeiden lassen.