Malediven wollen Zusatzsteuer schon wieder abschaffen

Anzeige
Eine Übersicht der Marken der Inclusive Collection vor dunkelblauem Hintergrund mit den Logos von Impression, Zoëtry, Hyatt Zilara, Hyatt Ziva und weiteren.

Die Malediven wollen die erst zum 1. Oktober 2026 eingeführte Zusatzsteuer für ausländische Reiseveranstalter wieder abschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht auch die Rückerstattung bereits erhobener Steuern vor. Der DRV begrüßt den Schritt.

Blick auf einen weißen Sandstrand mit zahlreichen Palmen, die sich über das kristallklare, türkisfarbene Wasser unter einem blauen Himmel mit Wolken neigen.
Die erst zum 1. Oktober 2026 eingeführte Zusatzsteuer für ausländische Reiseveranstalter soll bereits wieder abgeschafft werden. Foto: Action Pictures/imago

Die Regierung der Malediven will die erst zum 1. Oktober 2026 eingeführte Goods and Services Tax (GST) auf touristische Leistungen ausländischer Reiseveranstalter ohne feste Niederlassung im Land wieder abschaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde laut DRV am 19. Oktober eingebracht. Er sieht zudem vor, bereits seit dem 1. Oktober erhobene Steuern zurückzuerstatten.

Die gesetzliche Grundlage für die Zusatzsteuer war erst Ende August verabschiedet worden. Für Reiseveranstalter, die ihre Angebote langfristig kalkulieren und Reisen für die Wintersaison bereits verkauft hatten, stellten sowohl die finanzielle Belastung als auch die Kurzfristigkeit der Einführung eine erhebliche Herausforderung dar.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hatte die Regelung bereits nach der Verabschiedung kritisiert und die Regierung der Malediven aufgefordert, sie zu überdenken und zumindest zu verschieben. Anfang Oktober hatte die Regierung zunächst einen Aufschub der Steuer bis April 2027 in Aussicht gestellt. Zu einem formellen Beschluss kam es jedoch offenbar nicht – stattdessen geht der nun eingebrachte Gesetzentwurf einen Schritt weiter und sieht die vollständige Abschaffung der GST-Pflicht für ausländische Unternehmen vor.

DRV fordert zügiges Inkrafttreten der Änderungen

„Wir begrüßen, dass die Regierung der Malediven die geplante Steuerpflicht zurücknehmen will und damit auf die von uns sehr schnell geäußerten Bedenken der Reisewirtschaft reagiert“, sagt DRV-Präsident Albin Loidl. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Änderungen zügig in Kraft treten und die betroffenen Unternehmen rasch Rechtssicherheit erhalten.“

Die Änderungen müssen allerdings noch das Parlament passieren, vom Präsidenten ratifiziert und im Gesetzblatt der Malediven veröffentlicht werden. Bis zur endgültigen Verabschiedung bleibt nach Angaben des DRV die bestehende Rechtslage maßgeblich.

Gewinnspiele