Stiftung Warentest: So holen Cook-Kunden ihr Geld zurück

Kunden von Thomas Cook, die ihre Reise aufgrund der Insolvenz des Konzerns nicht antreten können, können sich in vielen Fällen ihr Geld zurückholen. Darauf weist Stiftung Warentest hin. Pauschalreisende haben Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Reisepreises gegenüber dem Insolvenzversicherer Zurich.

Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise, können Kunden, die ihre Reise mit Visa-Kreditkarte oder Mastercard bezahlt haben, das so genannte Chargeback-Verfahren nutzen. Mit diesem erstatten Banken ihren Kunden auf Antrag Geld, wenn eine damit bezahlte Leistung nicht erbracht worden ist – also auch im Fall von Thomas-Cook-Reisen. American Express bietet das Verfahren nicht an.

Visa- oder Mastercard-Kunden können ihre Zahlung bei der kartenausgebenden Bank reklamieren. Die Frist für die Reklamation beträgt 120 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde weiß, die Reise findet nicht statt.

Die notwendigen Formulare finden sich in der Regel auf der Internet-Seite der Banken. Im Erstattungsantrag müssen Kunden den Grund „Ware/Leistung nicht erhalten“ angeben und ihm folgende Unterlagen beilegen: Buchungsbestätigung beziehungsweise Rechnung der Reise, die Stornomeldung des Reiseveranstalters sowie den Bescheid der Insolvenzversicherung.

Erhält der Thomas-Cook-Kunde innerhalb von 60 Tagen keine Antwort von der Insolvenzversicherung, kann das Chargeback-Verfahren bereits dann gestartet werden. In diesem Fall muss der Bank der Nachweis über Kontaktaufnahme mit der Insolvenzversicherung vorgelegt werden.

Urlauber, die nur einen Flug oder nur ein Hotel bei einem der insolventen Veranstalter gebucht haben, haben keinen Versicherungsschutz. Sie können ihre Zahlung sofort bei der Bank reklamieren.

Auch Kunden, die ihre abgesagte Reise per Lastschrift bezahlt haben, können ihr Geld zurückholen – allerdings nur, wenn seit der Abbuchung weniger als acht Wochen vergangen sind. Wer seine Reise per Überweisung bezahlt hat, hat keine Möglichkeit, sein Geld über die Bank zurückzubekommen.

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