Verkehr

BGH: Entschädigung auch bei Firmentarif

Geschäftsreisende haben gegenüber Airlines auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sie die Flugtickets zu einem vergünstigten Firmentarif gekauft haben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit zwischen Lufthansa und dem Fluggastrechteportal Flightright entschieden.

Das Portal hatte für zwei Personen geklagt, die Lufthansa-Tickets zu einem reduzierten Preis über ihre Arbeitgeber gebucht hatten. Als es in einem Fall zu einer Verspätung und im anderen Fall zur Flugstreichung kam, weigerte sich die Airline, eine Entschädigung zu zahlen. Ihre Argumentation: Wenn ein „Corporate Tarif” zu günstigen Konditionen gebucht wird, entfallen Entschädigungsansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung. Denn die Verordnung beziehe sich nur auf nicht kostenlose oder reduzierte Tarife, die somit für die Öffentlichkeit nicht oder nur stark eingeschränkt verfügbar seien.

Das BGH schloss sich jedoch der Ansicht von Flightright an, dass ein Firmentarif – im Gegensatz zu nahezu kostenlosen Tarifen, die nur Mitarbeitern der Fluggesellschaft offen stünden – eine Art Branchen- beziehungsweise Firmen-öffentlicher Mengenrabatt sei. Damit sei der Tarif auch mit sehr geringen Einschränkungen für die Öffentlichkeit zugänglich und entspreche einem Kundenbindungsprogramm, um Unternehmen anzuregen, bei der Airline möglichst viele Flüge zu buchen.