Reisesicherungsfonds startet Antragsverfahren

Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann ab in die Post: Ab sofort können Reiseveranstalter ihr Antragsformular beim DRSF einreichen. Foto: Rinchumrus/iStockphoto
Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und dann ab in die Post: Ab sofort können Reiseveranstalter ihr Antragsformular beim DRSF einreichen. Foto: Rinchumrus/iStockphoto

Ab sofort können Reiseanbieter auf der Internet-Seite des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) einen Antrag auf Insolvenzabsicherung stellen. Die entsprechenden Formulare sind nun verfügbar.

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: In einem ersten Schritt werden alle erforderlichen Unterlagen online ausgefüllt und versendet. Zudem muss das Formular mit allen Anhängen ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von fünf Tagen per Post an die Hamburger Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geschickt werden.

Die Kanzlei wurde in einem Ausschreibungsverfahren unter Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Vertragsverwaltung für den DRSF beauftragt. Die Wahl sei laut einer Mitteilung des DRSF auf den Hamburger Dienstleister gefallen, da dieser über ein eigenes Rechenzentrum mit Hochleistungsservern verfüge und zudem als Anwaltsgesellschaft der Verschwiegenheitspflicht unterliege. So seien die sensiblen Daten der Reiseunternehmen bestmöglich geschützt.

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„Wir sind sehr glücklich mit der Lösung, die wir hier gefunden haben“, sagt Andreas Gent, Geschäftsführer beim DRSF. „KSP verfügt über eine qualitativ hochwertige Prozesslandschaft, die eine effiziente Vertragsverwaltung ermöglicht.“

Ab dem 1. November dieses Jahres müssen sich alle Pauschalreiseanbieter mit einem Jahresumsatz von mindestens zehn Millionen Euro über den Deutschen Reisesicherungsfonds gegen eine Insolvenz absichern lassen. Kleineren Anbietern mit einem Umsatz zwischen drei und zehn Millionen Euro steht es frei, die Fonds-Lösung zu wählen oder die Kundengelder über eine Bankbürgschaft oder über einen Versicherer zu schützen.

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