Kuriose Geschichten aus dem Arbeitsalltag am Counter können wohl viele Reiseverkäufer erzählen. Aber manche sind so absurd, die kann niemand erfinden.

Das trifft auch auf die Story zu, die Hans Reissmüller von One World Travel aus dem bayerischen Altusried der Redaktion von touristik aktuell zugesendet hat. Der Reisebüro-Inhaber hatte vergangenen November bei Ryanair die Erstattung eines Fluges für eine verstorbene Kundin beantragt und der Airline dafür auch den Totenschein übermittelt.
Die Antwort des Kundenservice liest sich ebenso skurril wie makaber: „Sehr geehrter Herr Reissmueller, (…) wir möchten Sie darüber informieren, dass Anträge auf Rückerstattung im Todesfall nur bearbeitet werden können, wenn sie direkt vom Passagier eingereicht werden. Nach Überprüfung stellen wir fest, dass Sie nicht als Passagier in der Buchung (…) aufgeführt sind. Daher können wir Ihren Antrag auf Rückerstattung leider nicht bearbeiten und bitten den Passagier, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.“
Antwort der Airline offenbar nicht KI-generiert
Was soll man zu so etwas sagen? „Oft sind unsere Arbeitsprozesse einfach nur nervig, aber manchmal einfach zum Lachen“, kommentiert Hans Reissmüller, und hebt als besonders kurios hervor, dass die E-Mail des Billigfliegers nicht KI-generiert, sondern von einer Service-Mitarbeiterin unterschrieben sei. „Mir ist noch nicht klar, ob die Mitarbeiterin ihren Kopf nicht eingeschaltet hat oder die Richtlinien der Ryanair wirklich so einen Schwachsinn vorgeben“, fügt der Reisebüro-Chef hinzu.




