Germanwings-Absturz: Angehörige verklagen den Bund

Eine goldene, kugelartige Skulptur mit rissiger Oberfläche steht auf einem grauen Sockel an einem steilen, dunklen und schroffen Berghang im Freien.
Direkt an der Absturzstelle im Gemeindegebiet von Prads-Haute-Bléone / Le Vernet erinnert eine vergoldete Kugel aus 149 miteinander verbundenen Elementen an die Opfer des Germanwings-Absturzes. Foto: IMAGO / MAXPPP

Mehr als elf Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Westalpen im südfranzösischen Département Alpes-de-Haute-Provence beginnt in Braunschweig ein neues Verfahren. 30 Angehörige fordern Schadenersatz vom Bund und werfen staatlichen Stellen Versäumnisse bei der Überwachung der Flugtauglichkeit des Co-Piloten vor.

Mehr als elf Jahre nach dem Absturz der Germanwings-Maschine 4U 9525 beschäftigt der Fall erneut die Justiz. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt am heutigen Freitag das Verfahren von 30 Angehörigen der Opfer. Sie fordern laut Medienberichten vom Bund Schadenersatz in Höhe von bis zu 110.000 Euro pro Todesfall. Eine Endscheidung will das Gericht einer Sprecherin zufolge am 6. Oktober verkünden.

Die Kläger werfen dem Staat schwere Versäumnisse bei der Überwachung des Co-Piloten vor. Aus ihrer Sicht seien dessen Gesundheitszustand und Flugtauglichkeit nicht ausreichend kontrolliert worden. Insbesondere die flugmedizinischen Untersuchungen hätten mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht umfassend genug berücksichtigt. Auch Vorgaben zur Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit seien nicht eingehalten worden.

Anzeige
Luftaufnahme der Küstenregion Kekova bei Antalya mit Booten im türkisfarbenen Wasser, überlagert mit dem Logo der anex gruppe und Textbausteinen.

Hintergrund des Amtshaftungsverfahrens

Das Amtshaftungsverfahren wird vor dem Landgericht Braunschweig verhandelt, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) dort seinen Sitz hat. Die Klage war bereits im Juli 2023 eingereicht worden. Wegen des Umfangs des Falls kommt es allerdings erst jetzt zur mündlichen Verhandlung. Da zunächst keine Beweise erhoben werden, könnte sich der Prozess über mehrere Tage oder sogar Wochen erstrecken, sagte ein Sprecher des Landgerichts dem NDR Niedersachsen.

Den Angehörigen geht es dabei nach eigener Darstellung nicht allein um Geld. Sie wollen vor allem klären lassen, ob staatliche Stellen Fehler gemacht haben und welche Konsequenzen daraus gezogen werden müssen. „Kein Geld der Welt kann einen verlorenen Menschen ersetzen“, sagte Klägeranwalt Julius Reiter der F.A.Z. Seinen Mandanten gehe es mindestens ebenso sehr um Aufklärung und Verantwortung wie um die Frage nach einer finanziellen Entschädigung.

Hohe Hürden für die Kläger

Ob der Bund tatsächlich Schadenersatz zahlen muss, ist offen. Für einen Amtshaftungsanspruch müssen die Kläger unter anderem nachweisen, dass staatliche Bedienstete ihre Pflichten verletzt und dabei mindestens fahrlässig gehandelt haben. Zudem haftet der Staat grundsätzlich nur, wenn der Schaden nicht auf anderem Weg ersetzt werden kann.

Das Landgericht Braunschweig hält es nach einer ersten Einschätzung allerdings für eher unwahrscheinlich, dass der Bund zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wird. Betroffene könnten ihre Ansprüche möglicherweise gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.

Bisherige Urteile gegen Lufthansa

Gegen die Lufthansa als Muttergesellschaft von Germanwings waren Angehörige mit Schadenersatzforderungen bereits vor Gericht gescheitert. Unter anderem das Oberlandesgericht Hamm und das Landgericht Frankfurt sahen die Verantwortung für die flugmedizinische Beurteilung nicht bei der Airline, sondern beim Staat.

Tragödie des Germanwings-Fluges

Der Germanwings-Flug 4U 9525 war am 24. März 2015 von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs. Nach den Ermittlungen steuerte der Co-Pilot die Maschine in den französischen Alpen gezielt gegen ein Bergmassiv. Alle 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.