Die aktuellen Probleme bei der Buchung und Nutzung von Rail & Fly-Tickets sorgen für erhebliche Kritik in der Reisebranche. Der DRV fordert von Airlines schnelle, transparente und kundenfreundliche Lösungen.

Wegen Problemen beim Dienstleister Worldticket sind seit Anfang Oktober Fahrscheine für den „Zug zum Flug“ unter dem Iata-Code W2 nicht mehr über die GDS buchbar, die Zusammenarbeit der Deutschen Bahn mit dem Partner wurde eingestellt. Die Stornierung bereits gebuchter Bahnsegmente sorge für „erhebliche Herausforderungen für den Vertrieb, bei dem die Reisenden Rat suchen“, kritisiert der Deutsche Reiseverband (DRV). Fahrgäste müssten zum Teil eine neue Fahrkarte kaufen und bezahlen damit doppelt zahlen.
Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass inzwischen für Abreisen ab 15. Oktober 2026 eine weitgehend einheitliche Vorgehensweise zur Beschaffung von Ersatzdokumenten über das Portal Rail-checkin.com vorgesehen ist. Allerdings blieben wesentliche Fragen offen, insbesondere zur reibungslosen Durchführung der Reise sowie zur Erstattung doppelt gezahlter Bahnfahrkarten.
Reisevertrieb benötigt verbindliche Informationen
Da die Bahn bislang ausschließlich mit den Fluglinien als direkte Vertragspartner der Rail&Fly-Vereinbarungen kommuniziere, fehlten dem Vertrieb wichtige Informationen über die nun geltenden Prozesse, führt der DRV aus. Diese seien aber unerlässlich, um Kunden umfassend zu informieren, bei notwendigen Umbuchungen oder Ersatzbuchungen zu unterstützen und mögliche Erstattungsansprüche zu begleiten.
Der DRV fordert die Airlines deshalb auf, „den Vertriebspartnern schnellstmöglich eindeutige und verbindliche Informationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung zu stellen“.
Flug muss bei ungültigem Bahnsegment sichergestellt sein
Ein besonderes Augenmerk richtet der Verband dabei auf die Frage, ob Reisende ihr gebuchtes Flugsegment auch dann uneingeschränkt nutzen können, wenn das ursprünglich ausgestellte Ticket ein als „unable“ gekennzeichnetes W2-Bahnsegment enthält. Hier erwarte der DRV eine eindeutige Bestätigung der Fluggesellschaften, dass daraus keine Einschränkungen für die Nutzung des Flugtickets entstünden.
Unkomplizierte Erstattungslösung gefordert
Darüber hinaus fordert der Verband eine transparente und möglichst unkomplizierte Lösung für Reisende, die aufgrund der aktuellen Situation ihre Bahnfahrkarte erneut buchen und bezahlen müssen. Dafür kämen grundsätzlich zwei Wege infrage: entweder eine direkte Erstattung der zusätzlich erworbenen Bahnfahrkarte durch die Fluggesellschaft oder eine Erstattung über die ausstellende Iata-Agentur auf Grundlage einer entsprechenden Gutschrift (Agency Credit Memo).
Unabhängig vom gewählten Verfahren sei es „entscheidend, dass die Abläufe eindeutig geregelt sind und die Erstattung innerhalb eines klar definierten Zeitraums erfolgt“, so der Reiseverband abschließend.


