Vermittlungsgebühren: DRV gegen EU-Pläne einer Rückerstattung

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Eine Frau treibt entspannt auf dem Rücken im ruhigen Wasser, während im linken Bildbereich die Logos von Le Méridien, St. Regis und The Westin zu sehen sind.

Der DRV wendet sich gegen EU-Pläne einer pauschalen Rückzahlungspflicht von Vermittlungsgebühren, wenn Kunden bei Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln von Störungen betroffen waren.

Die blaue Flagge der Europäischen Union mit ihren zwölf goldenen Sternen weht an einem Fahnenmast vor einer unscharfen Glasfassade eines modernen Gebäudes.
EU-Pläne für eine Rückzahlungspflicht für Vermittlungsgebühren sorgen für Unmut in der Reisebranche. Foto: artJazz/iStock

Der Deutsche Reiseverband (DRV) spricht sich gegen Pläne der EU aus, Reisevermittler im Rahmen von Ticketerstattungen etwa bei Ausfällen zur Rückzahlung von Vermittlungsgebühren zu verpflichten, wenn Kunden bei Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln unterwegs waren. Hintergrund sind Verhandlungen zur sogenannten Multimodal-Verordnung zu den Fahrgastrechten.

Der DRV, der sich in dieser Sache an das Verkehrs- und das Wirtschaftsministerium gewandt hat, spricht sich ebenso wie der europäische Dachverband ECTAA gegen eine gesetzliche Pflicht aus, Vermittlungsgebühren grundsätzlich zurückzuerstatten. Reisebüros und andere Vermittler erbrächten ihre Leistung bereits mit Beratung, Angebotsvergleich, Planung und Buchung. Unabhängig davon, ob eine Verkehrsverbindung später ausfalle, sei die Vermittlungsarbeit vollständig geleistet. Die Ursache für eine Störung liege zudem regelmäßig beim Verkehrsunternehmen und nicht beim Vermittler.

„Rat und Europäisches Parlament haben jetzt die Möglichkeit, bei der Multimodal-Verordnung eine praxistaugliche Regelung zu schaffen. Transparenz und Verbraucherschutz lassen sich mit fairen Rahmenbedingungen für Reisevermittler verbinden. Eine pauschale Rückzahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen ist dagegen der falsche Weg“, so DRV-Präsident Albin Loidl. „Reisevermittler dürfen nicht finanziell für Störungen einstehen müssen, die sie weder verursacht haben noch beeinflussen können.“

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen betroffen

Zugleich spricht sich der DRV für klare und verständliche Informationen vor der Buchung aus. Reisende müssten wissen, welche Kosten anfallen und unter welchen Voraussetzungen eine gesonderte Servicegebühr im Fall einer Ticket-Erstattung zurückgezahlt wird.

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Eine Übersicht verschiedener Hotelmarken-Logos auf dunkelblauem Hintergrund, angeordnet in einer Reihe unter der Überschrift ELEGANCE COLLECTION.

Eine pauschale Rückzahlungspflicht würde nach Einschätzung des Verbands vor allem kleine und mittlere Reiseunternehmen treffen. Gerade bei größeren Störungen könnten zahlreiche bereits erbrachte Vermittlungsleistungen gleichzeitig betroffen sein. Eine Ausnahme nur für Kleinstunternehmen hält der DRV nicht für ausreichend, da die Belastungen weiterhin viele Betriebe mit begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen treffen würden.

Fluggastrechte wurden gestärkt

In Sachen EU-Fluggastrechte hatte Brüssel in diesem Jahr die Rechte von Passagieren gestärkt. Die Reform sieht mehrere neue Vorgaben für Airlines vor, während es bei den Entschädigungsregelungen bei Verspätungen keine Änderungen gibt. Die neuen Regeln sollen im kommenden Jahr wirksam werden.

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