Reisevertrieb

Pauschalreisegesetz: Frohe Kunde aus Brüssel

Die EU-Kommission zeigt gegenüber Staatssekretär Gerd Billen Handlungsbereitschaft

Die EU-Kommission zeigt gegenüber Staatssekretär Gerd Billen Handlungsbereitschaft. Foto: DRV

Die EU-Kommission zeigt gegenüber Staatssekretär Gerd Billen Handlungsbereitschaft

Die EU-Kommission zeigt gegenüber Staatssekretär Gerd Billen Handlungsbereitschaft. Foto: DRV

Die Nachricht des gestrigen Tages kam aus Brüssel: Staatssekretär Gerd Billen brachte sie mit zum Hintergrund-Gespräch über den momentanen Stand der Umsetzung zur EU-Pauschalreiserichtlinie. Demnach zeigt die EU-Kommission nach einem Workshop bezüglich der getrennten Bezahlvorgänge Handlungsbereitschaft.

„Die Kommission konzediert, dass bei getrennter Auswahl von Reiseleistungen eine gemeinsame Zahlung erfolgen kann“, verkündete Billen bei dem von DRV und TUI gemeinsam veranstalteten Austausch mit Vertretern der Koalitionsparteien, Mitgliedern des Bundestags und Botschaftern wichtiger Destinationen in der TUI Politik Lounge in Berlin. Dieses Zugeständnis habe ihn selbst freudig überrascht, damit sei „eine weitere Hürde genommen“. Laut Billen haben auch Verbraucherschützer erkannt, dass die getrennten Bezahlvorgänge am Counter für den Verbraucherschutz nicht sinnvoll sind.

Sicherheit, Praxistauglichkeit, der Erhalt der Reisebüros und die Freude am Arbeiten standen im Mittelpunkt des Abends, der von DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger moderiert wurde. Gemeinsamer Konsens: Die Pauschalreise ist und bleibt ein gutes, nachgefragtes Produkt, und Reisebüros können weiterhin verbundenen Reiseleistungen beraten und verkaufen.

„Zwar wird es bürokratischer und ein Lernprozess sein, immer das richtige Merkblatt zu ziehen“, meint DRV-Präsident Norbert Fiebig, aber, so sein Fazit, „die sperrige Kuh ist vom Eis.“ Die Berichterstatter im Tourismusausschuss sind zuversichtlich, die Umsetzung der Reisepauschalrichtlinie in deutsches Recht bis Pfingsten zu verabschieden.
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