Reisevertrieb

Reiserecht: Amondo übernimmt Haftung

Abgefahren: Amondo prescht beim Thema Reiserecht nach vorn

Abgefahren: Amondo prescht beim Thema Reiserecht nach vorn. Foto: Amondo

Abgefahren: Amondo prescht beim Thema Reiserecht nach vorn

Abgefahren: Amondo prescht beim Thema Reiserecht nach vorn. Foto: Amondo

Der Spezialist für mobilen Reisevertrieb Amondo greift seinen rund 1.000 angeschlossenen Beratern beim neuen Reiserecht unter die Arme: Ab 1. Juli werden alle von Amondo-Beratern verkauften Reiseleistungen wie Pauschalreisen behandelt.

Möglich wird dies, indem die Zentrale als Veranstalter agiert und im Fall der Fälle nicht nur die Haftung übernimmt, sondern auch über alle sonstigen Versicherungen verfügt. Dafür habe Amondo auch alle nötigen Deckungsbeiträge „kräftig aufgestockt“, berichtet Geschäftsführer Achim Steinebach.

Für die angeschlossenen Berater erleichtert dies die Arbeit enorm: Sie können Steinebach zufolge ab 1. Juli immer mit dem Formblatt für Pauschalreisen arbeiten – die Formblätter etwa für verbundene Reiseleistungen haben für sie keine Relevanz.

Um den Service der Zentrale in Anspruch zu nehmen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Die Veranstalterrolle übernimmt Amondo nur für Anbieter, mit denen eigene Agenturverträge bestehen.

2. Die mobilen Berater dürfen keine Kundengelder annehmen und müssen stattdessen zu 100 Prozent mit Direktinkasso arbeiten.

3. Die Berater müssen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt unter anderem Beratungsfehler ab.
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