Verkehr

Urteil: Airlines zahlen bei Motorschaden

Kann ein Flugzeug aufgrund eines Motorschadens nicht abheben, haben Passagiere künftig Anspruch auf Entschädigung. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Montag in einem Rechtsstreit zwischen einer Österreicherin und der italienischen Fluggesellschaft Alitalia entschieden. Die Frau hatte auf eine Ausgleichszahlung von 250 Euro geklagt, weil Alitalia einen Flug von Wien nach Rom erst fünf Minuten vor dem Start annulliert hatte. Die geforderte Entschädigung verweigerte Alitalia mit Verweis auf außergewöhnliche Umstände erst am Vorabend sei an der Maschine ein Turbinenschaden festgestellt worden. Der Europäische Gerichtshof begründete sein gestriges Urteil damit, dass angesichts der hohen Komplexität von Flugzeugen technische Probleme für die Fluggesellschaften nicht außergewöhnlich, sondern alltäglich seien.