
Trotz EU-Roaming drohen im Urlaub Kostenfallen – etwa in Grenzregionen, auf Schiffen oder in Flugzeugen. So lassen sich unerwartete Gebühren vermeiden.
Obwohl seit der EU-Roaming-Verordnung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen keine zusätzlichen Roaming-Gebühren mehr anfallen, drohen Reisenden in bestimmten Situationen weiterhin unerwartete Kosten auf dem Smartphone. Seit Januar 2026 sind nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW auch Moldau und die Ukraine ins EU-Roaming einbezogen.
„Kostenfallen lauern allerdings in EU-Grenzregionen, beim Transit durch Nicht-EU-Länder sowie bei der Mobilfunknutzung auf Schiffen und in Flugzeugen“, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW. Besonders problematisch ist demnach die automatische Netzwahl vieler Smartphones: In Grenznähe kann sich das Gerät unbemerkt in das Mobilfunknetz eines Nicht-EU-Staates einbuchen – etwa in der Schweiz, in Bosnien und Herzegowina oder Montenegro, im Baltikum sowie in Polen, der Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland.
Kostenfalle auf Schiffen und in Flugzeugen
Auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen können sich Smartphones oder Tablets bei schwachem WLAN automatisch ins Mobilfunk-Bordnetz einwählen. Dann entstehen laut Verbraucherzentrale selbst ohne aktive Nutzung zusätzliche Kosten, etwa durch App-Aktualisierungen oder dem E-Mail-Abruf im Hintergrund. Auch vermeintlich kostenfreie Telefonate über Messenger-Dienste wie Whatsapp oder Skype können teuer werden, wenn sie über das Bordnetz laufen. Die Verbraucherschützer empfehlen, in solchen Situationen den Flugmodus zu aktivieren oder die mobilen Daten auszuschalten.
Einen gewissen Schutz bietet seit Juli 2022 der sogenannte Kostenairbag: Sobald Roaming-Gebühren von 59,50 Euro oder ein individuell festgelegtes Limit erreicht sind, wird die Datenverbindung unterbrochen. Diese Kostenbegrenzung gilt weltweit, greift allerdings nicht immer – etwa wenn das Nutzungsverhalten technisch nicht in Echtzeit erfasst werden kann.
Sonderfälle nach dem Brexit und bei Kleinstaaten
Seit dem Brexit fällt Großbritannien nicht mehr unter die EU-Roaming-Verordnung. Viele deutsche Mobilfunkanbieter wie Telekom, Vodafone, O2 und 1&1 erheben dort laut Verbraucherzentrale dennoch keine zusätzlichen Gebühren. Gleiches gilt für Gibraltar, die Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man.
Auch in Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt kommt die EU-Verordnung nicht zur Anwendung, wobei einige Anbieter diese Gebiete dennoch wie EU-Länder abrechnen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vor Reiseantritt die jeweiligen Vertragsbedingungen beim eigenen Mobilfunkanbieter zu prüfen.
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