Malediven: DRV warnt vor kurzfristiger Steuerausweitung

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Eine Frau treibt entspannt auf dem Rücken im ruhigen Wasser, während im linken Bildbereich die Logos von Le Méridien, St. Regis und The Westin zu sehen sind.

Der DRV kritisiert die geplante Ausweitung der maledivischen Güter- und Dienstleistungssteuer auf ausländische Reiseunternehmen als zu kurzfristig. Der Verband fordert eine Verschiebung und Übergangsfristen für bereits verkaufte Reisen.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat die geplante Ausweitung der maledivischen Goods and Services Tax (GST) auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros als praxisuntauglich kritisiert. Die neuen Steuerpflichten sollen nach aktuellem Stand bereits zum 1. Oktober 2026 greifen – die gesetzliche Grundlage wurde erst am 31. August 2026 verabschiedet. Buchungs- und Vermittlungsleistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Transport und weitere touristische Leistungen sollen künftig zusätzlich besteuert werden.

„Die Malediven sind ein wichtiges Reiseziel für die Kunden von deutschen Reisebüros und Reiseveranstaltern – mit wachsenden Besucherzahlen in den vergangenen Jahren. Umso wichtiger ist es, neue steuerliche Regeln so einzuführen, dass sie planbar, verhältnismäßig und in der Praxis umsetzbar sind“, sagte DRV-Präsident Albin Loidl.

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Eine Übersicht verschiedener Hotelmarken-Logos auf dunkelblauem Hintergrund, angeordnet in einer Reihe unter der Überschrift ELEGANCE COLLECTION.

Bereits verkaufte Winterreisen betroffen

Aus Sicht des DRV ist die verbleibende Vorlaufzeit für eine so weitreichende steuerliche Änderung nicht ausreichend. Reiseveranstalter planen und kalkulieren ihre Angebote viele Monate im Voraus. Zahlreiche Reisen für die kommende Wintersaison seien bereits verkauft, Preise festgelegt und Vermarktungsmaßnahmen abgeschlossen. „Eine neue steuerliche Belastung wenige Wochen vor Inkrafttreten einzuführen, geht an den Planungsrealitäten der Reisebranche vorbei“, so Loidl. Bei bereits verkauften Pauschalreisen könnten zusätzliche Kosten meist nicht ohne Weiteres an Kunden weitergegeben werden.

Der DRV hat sich in einem Schreiben an die Regierung der Malediven gewandt und eine Verschiebung der Einführung gefordert. Notwendig seien klare Leitlinien, einfache Melde- und Zahlungsprozesse, Übergangsregelungen für bereits verkaufte Reisen sowie eine angemessene Registrierungsschwelle oder vereinfachte Verfahren für kleinere Unternehmen. Die Botschaft der Republik Malediven in Berlin erklärte dem DRV gegenüber, dass sie die vorgebrachten Bedenken sehr ernst nehme, das Anliegen unterstütze und das Außenministerium in Male unterrichtet habe.

Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA warnt der DRV zudem vor unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleinere Anbieter. Noch offen seien zentrale praktische Fragen – etwa zur Registrierung, zur Berechnung steuerpflichtiger Margen in komplexen Vertriebsketten sowie zum Umgang mit Stornierungen, Erstattungen und Korrekturen.

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