Reiserechtler fordert Reiseverbote statt Reisewarnung

Um das Touristikjahr 2021 zu retten, fordert der Reiserechtler Ernst Führich zeitlich begrenzte Reiseverbote für Hochrisikoländer. In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel schließt sich der Touristikexperte damit den Forderungen zahlreicher Virologen an.

Das Argument: Nur so könne eine Explosion der Infektionszahlen insbesondere durch Mutanten des Corona-Virus verhindert werden. Konkret im Blick hat Führich ein Verbot von Flügen und Grenzübertritten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Infizierten.

Genau über solche Einreiseverbote diskutiert derzeit die Bundesregierung. Eine Entscheidung dazu wird im Laufe des heutigen Freitag erwartet.

„Je stärker die Ausbreitung des Coronavirus innerhalb Deutschlands gebremst wird, desto wichtiger wird es, dass das Einschleppen von Viren durch Reisen verringert wird“, sagt Führich. Durch ein drastisches Herunterfahren der Einreisen aus Risikogebieten in den nächsten Wochen könne man hoffen, die Reisesaison 2021 zu retten.

Reiserechtlich hätte ein Verbot zur Folge, dass alle touristischen Leistungen in betroffenen Ländern, darunter Flüge, Veranstalterreisen, Ferienwohnungen und Hotels, unmöglich gemacht würden. Damit wäre auch kein Reisepreis zu zahlen.

Widerspruch zwischen In- und Auslandstourismus 

Der Vorstoß von Führich hat auch damit zu tun, dass die vom Auswärtigen Amt in Berlin ausgesprochenen Reisewarnungen keine Reiseverbote sind wie etwa die aktuell geltenden Beherbergungsverbote in Deutschland. Reisewarnungen sind vielmehr ein dringender Appell der Regierung, Reisen in ein Land oder in eine Region zu unterlassen. Einen Unterschied zwischen „normalen“ Risikogebieten und so genannten Hochrisikozielen wird dabei nicht gemacht.

Für nicht notwendige, touristische Auslandsreisen wird derzeit eine Reisewarnung ausgesprochen, wenn ein Land innerhalb von sieben Tagen eine Neuinfiziertenzahl von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner hat. Aus Sicht von Führich ist „nicht einzusehen, dass Beherbergungsverbote den Inlandstourismus praktisch lahmlegen“, touristische Reisen in Risiko- und Hochrisikogebiete aber durchaus möglich seien und „Verstöße gegen amtliche Reisewarnungen“ geduldet würden.

Reisewarnungen zunehmend wirkungslos

Besonders ärgerlich ist aus Sicht des Reiserechtlers, dass sich seit Herbst vergangenen Jahres viele Veranstalter bei Auslandsreisen wie auf die Kanaren oder Malediven nicht mehr an die bisher übliche Praxis halten, ihre Reisen kostenfrei bei einer Reisewarnung abzusagen. Vielmehr würden sie ihren Kunden freistellen, dennoch auf Reisen zu gehen. Dies sei unverantwortlich und könne nur mit Reiseverboten verhindert werden.

Die Veranstalter selbst sind bei diesem Thema anderer Meinung. Sie verweisen auf extrem niedrige Infektionsraten bei Pauschalreisen und umfangreiche Hygienekonzepte in den Urlaubsgebieten, die von ihnen angeboten werden. Gerade die Pauschalreise ermögliche einen „verantwortungsvollen Tourismus“ und sorge nicht nur für die nötige Sicherheit für Reisende, sondern auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen im In- und Ausland.

Wie der Deutsche Reiseverband das Thema sieht, lesen Sie hier.

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