Der anhaltende Protest der Hoteliers inklusive einer Sammelklage gegen Booking hat gefruchtet: Das Landgericht Berlin hat jetzt entschieden, dass der niederländische Konzern mit seinen so genannten Paritätsklauseln (Anspruch auf Bestpreise) jahrelang gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Das Unternehmen, das zu den größten touristischen Anbietern Europas zählt, muss die Hoteliers nun für die entstandenen Schäden kompensieren.
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Die Richter bestätigten die Meinung der Hoteliers, dass Booking mit seinen Bestpreisklauseln sowohl gegen deutsches Wettbewerbsrecht als auch gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat. Die Vertragsklauseln untersagten Hotels, über eigene oder andere Vertriebskanäle günstigere Zimmerpreise anzubieten als über Booking. Dieses Verhalten schränke den Wettbewerb ein, so das Gericht.
Laut dem Berliner Urteil dürfe sich Booking weder auf eine Verjährung berufen noch darauf, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellten. Vielmehr würden die Klauseln dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV unterfallen.
Höhe der Entschädigung offen
In welcher Form die Hotels entschädigt werden, steht noch nicht fest. An der Sammelklage gegen Booking hatten sich dem Vernehmen nach mehr als 1.000 deutsche Hotels beteiligt. Ein schriftliches Urteil liegt noch nicht vor, es ist auch noch nicht rechtskräftig.
Booking wendet die Bestpreisklauseln seit 2016 nicht mehr in Deutschland an. Davon unabhängig ist der Konzern weiter davon überzeugt, dass sie nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Das Berliner Urteil bezieht sich auf die Jahre 2006 bis 2016.



