KD darf wieder Kreuzfahrten anbieten

Ab 2014 könnten nicht mehr nur Ausflugsschiffe von KD ablegen
Ab 2014 könnten nicht mehr nur Ausflugsschiffe von KD ablegen. Foto: Kölntourismus.de

Nach zwölf Jahren Abstinenz und einem vier Jahre andauernden Rechtsstreit mit Viking Flusskreuzfahrten darf die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt AG nun wieder als Kreuzfahrtveranstalter auftreten. KD-Vorstand Norbert Schmitz wertet ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Köln als „großartigen Erfolg“: „Als Mutter der Flusskreuzfahrten werden wir unsere internationale Bekanntheit zu nutzen wissen“, kündigt er den neuerlichen Markteintritt von KD an.

Dieser werde nicht vor 2014 erfolgen, in welcher Form, wolle man nun „in Ruhe prüfen“, so der Manager. KD war bereits seit 1960 als Flusskreuzfahrtveranstalter tätig, wurde aber im Jahr 2000 auf Grund der Firmentrennung durch den damaligen Hauptaktionär West LB gezwungen, die Unternehmenssparte samt Schiffen zu verkaufen. Fortan beschränkte man sich auf die Tagesausflugsschifffahrt, die als Kerngeschäft unverändert fortgeführt werden soll.

Mehr zum Thema lesen Sie in der nächsten ta-Ausgabe 25-26/2012 am 2. Juli.