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Kinderreisepass wird durch elektronisches Dokument ersetzt

Der Kinderreisepass soll zum Jahreswechsel abgeschafft werden. Das hat der Bundestag beschlossen. Das Dokument soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und mehr Nutzungsmöglichkeiten ersetzt werden.

Hintergrund ist, dass die Pässe für Kinder unter zwölf Jahren bislang im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar sind. Darüber hinaus sind sie nur ein Jahr lang gültig. Kinderreisepässe enthalten keinen Speicherchip, auf dem zum Beispiel biometrische Daten hinterlegt werden. Daher wird für die Einreise in manche Länder zudem ein Visum für das Kind benötigt.

Höhere Kosten

Begründet wird das Gesetz damit, dass man für alle deutschen Staatsangehörigen unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente erzielen wolle. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass die Kosten für den neuen, länger gültigen Kinderreisepass nur auf den ersten Blick höher seien. Denn: Bei Ausschöpfung der maximal fünfmaligen Verlängerung des Kinderreisepasses sei die Summe der Gebühren für die einmalige Ausstellung und fünfmalige Verlängerung höher als für die Ausstellung eines normalen, sechs Jahre gültigen Reisepasses.

Durch die Reform des Pass- und Ausweisgesetzes sieht zudem weitere Neuerungen vor: So soll es Behörden zudem künftig erleichtert werden, deutsche Sexualstraftäter und Extremisten durch einer sogenannten „Passversagung“ an der Ausreise zu hindern. In bestimmten Fällen erhalten Menschen entweder keinen Reisepass, das Dokument kann ihnen entzogen oder die Ausreise verboten werden. 

Pässe sollen zugesendet werden

Darüber hinaus sollen Menschen, die einen Pass oder Personalausweis die Möglichkeit erhalten, sich die Dokumente zusenden zu lassen. Somit müssen sie nur noch einmal zum Amt gehen.

Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer hatte in einer ersten Stellungnahme gefordert, die Abschaffung des Kinderreisepasses auf November 2025 zu verschieben. Das hatte die Bundesregierung abgelehnt.

Ute Fiedler
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