Keine Reisepässe mehr für Kinder – so reist der Nachwuchs jetzt

Seit 1. Januar dieses Jahres werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Gültige Dokumente behalten zwar weiter ihre Gültigkeit, können jedoch nicht mehr verlängert werden. Benötigen Eltern ein neues Ausweisdokument für ihren Nachwuchs, zum Beispiel für Reisen außerhalb der Europäischen Union, müssen sie nun einen normalen Reisepass beantragen. Für Reisen innerhalb der EU reicht ein Personalausweis.

Beide Dokumente werden in den Bürgerämtern ausgestellt. Der Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit Hauptwohnsitz in Deutschland kostet 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro.

Abgeschafft wurde der Kinderreisepass unter anderem, da er eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip war, was ihn laut dem Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) weniger sicher machte. Zudem war ein Kinderreisepass lediglich zwölf Monate lang gültig. „Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden“, heißt es aus dem Ministerium.

Die neuen Dokumente für Kinder sind maximal sechs Jahre lang gültig. Falls sich jedoch das Aussehen des Kindes stark verändern sollte, kann eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument auch schon vor Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht mehr möglich sein. In diesem Fall müssen Eltern ein neues Dokument beantragen.

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