Booking droht Niederlage in Rechtsstreit

Dem Internet-Buchungsportal Booking.com droht eine Niederlage vor einem deutschen Gericht. Hintergrund ist ein Rechtsstreit über die Online-Buchung von Hotelzimmern, der nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gelandet ist.

Ein Kunde hatte, wie der EuGH mitteilt, über Booking.com im Juli 2018 nach Hotelzimmern in Krummhörn-Greetsiel für den Zeitraum 28. Mai 2019 bis 2. Juni 2019 gesucht. Er beschloss, vier Doppelzimmer zum Preis von 2.240 Euro zu reservieren und klickte auf die Schaltfläche „Ich reserviere“. Anschließend habe er seine persönlichen Daten und die Namen seiner Mitreisenden angegeben und habe auf die Schaltfläche „Buchung abschließen“ geklickt. Im Hotel war der Kunde jedoch nie erschienen, woraufhin das Unternehmen vor das Amtsgericht zog, das wiederum den Gerichtshof anrief.

Dieser stellte nun in seinem Urteil klar, dass Verbraucher beim Abschließen einer Buchung anhand einer entsprechenden Schaltfläche eindeutig verstehen müssten, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen.

Die Richter erklärten, dass das Amtsgericht Bottrop nun zu prüfen habe, „ob der Begriff ,Buchung‘ in der deutschen Sprache sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als auch in der Vorstellung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers zwangsläufig und systematisch mit der Begründung einer Zahlungsverpflichtung gebracht wird“, schreibt der EuGH.

Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung. „Mit dem heutigen EuGH-Urteil sind die Rechte der Verbraucher gestärkt worden“, sagte Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Der Gerichtshof habe deutlich gemacht, dass es bei der Buchung ausschließlich auf die Beschriftung der entsprechenden Schaltfläche ankomme – und nicht auf den restlichen Aufbau des Internetportals. In dem konkreten Fall vor dem Amtsgericht Bottrop bedeute dies wohl, dass kein Vertrag zustande gekommen sei, sagte Hoppe.

Und auch der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland, Markus Luthe, begrüßte das EuGH-Urteil. „Der Button zum Abschluss der Buchungsstrecke von Booking.com ist uns schon länger ein Dorn im Auge“, erläuterte er in einem Blog des Verbands. „Jetzt kommt es noch auf die semantische Interpretation des Amtsgerichts Bottrop an, ob der bisherigen Buchungsstrecke von Booking.com in Deutschland Rechtsverbindlichkeit zukommt oder nicht. Verbraucher wie Hoteliers haben einen Anspruch auf Klärung.“

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