Reisevertrieb

Gutscheine auf abgesagte Reisen: Die Zeit läuft

Spätestens zum 31. Dezember 2021 verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit

Spätestens zum 31. Dezember 2021 verlieren Gutscheine ihre Gültigkeit. Foto: Vadim Sazhniev/iStockphoto

Haben Reisebüros ihren Kunden im vergangenen Jahr nach abgesagten Reisen zur Annahme von Gutscheinen geraten, dann sollten sie jetzt aktiv werden: Sämtliche Gutscheine verlieren spätestens am 31. Dezember 2021 ihre Gültigkeit, egal ob sie von TUI, DER Touristik, FTI oder anderen Veranstaltern kommen.

Das bedeutet: Werden sie bis dahin nicht eingelöst, müssen die Vorauszahlungen unverzüglich durch die Veranstalter erstattet werden. Bei Alltours ist das sogar schon vor Ende des Jahres möglich: „Kunden, die ihre Gutschrift nicht einlösen, können sich den Betrag jederzeit auszahlen lassen“, heißt es in Düsseldorf. 

Alltours: Auszahlung „jederzeit“ möglich

Was für die Kunden okay sein mag, ist für Reisebüros ein Problem: Bereits überwiesene Provisionen müssen dann zurückgezahlt werden. Und das kann in einigen Fällen richtig teuer werden.

Bei FTI glaubt man allerdings, dass ein Großteil der Gutscheine auch wirklich genutzt und nicht gegen Geld zurückgetauscht wird. „Wir gehen angesichts der steigenden Buchungsnachfrage davon aus, dass viele Gäste ihren Gutschein für eine Reise noch einlösen werden“, sagt Vertriebsdirektor Richard Reindl.

Schauinsland agiert proaktiv

Schauinsland-Reisen verweist darauf, dass Reisebüros im SLR-Infobereich die Möglichkeit haben, die Guthaben der Kunden einzusehen. Zudem habe man die Reisebüros jüngst noch mal auf die Guthaben hingewiesen, damit diese weiterhin aktiv an die Kunden herantreten, „um eine Buchung und Einlösung zu erzielen“, heißt es in Duisburg.

Darüber hinaus fährt Schauinsland Aktionen, um die Einlösequote zu erhöhen. Dank der Bemühungen der Reisebüros seien auf diese Art und Weise in den vergangenen Wochen „außerordentlich viele Gutscheine“ eingelöst worden, die Erinnerung scheine erfolgreich gewesen zu sein, berichtet der Veranstalter.

Werden Gutscheine nicht eingelöst, können sie bei Schauinsland ab November zur Auszahlung angefragt werden. Erfolgt dies nicht, bleiben die Guthaben weiterhin auf dem gebuchten Vorgang stehen und können auch über den November hinaus weiterhin eingelöst werden. „Eine Befristung der Gültigkeit ist nicht vorgesehen“, betont Schauinsland.

Allerdings gilt auch in Duisburg: Möchte der Kunde sein Guthaben ausgezahlt bekommen, wird die vorab überwiesene Provision wieder vom Reisebüro eingezogen.

 
Matthias Gürtler
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