Urteil: Reisepreisminderung wegen Lärmbelästigung durch Nagetiere

Richterhammer auf Eurobanknoten und Dokumenten, daneben ein Stift.
Weil Nagetiere die Nachtruhe störten, sprachen Richter des Amtsgerichts München Urlaubern eine Reisepreisminderung zu. Foto: seb_ra/iStock

Wegen Lärmbelästigung durch Nagetiere in einem Hotel auf Kreta hat eine Familie einen Teil des Reisepreises zurückerhalten. Das Amtsgericht München sprach den Urlaubern eine Reisepreisminderung von 684 Euro zu. Einen weitergehenden Schadensersatz lehnten die Richter jedoch ab.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mann aus München für sich und seine Familie eine zweiwöchige Pauschalreise nach Kreta für insgesamt 5.326 Euro gebucht. Doch bereits in der ersten Nacht wurde die erhoffte Ruhe empfindlich gestört, da die nachtaktiven Tiere nach Darstellung des Mannes lautstark an der Wand des Hotelzimmers nagten und kratzten, teilt das Amtsgericht in einer Pressenotiz mit.

Umzug nach drei Nächten

Daraufhin habe die Familie den Mangel beim Reiseveranstalter angezeigt und sei nach drei Nächten in ein anderes Zimmer umgezogen. Für diese ersten vier Tage forderte der Urlauber eine erhebliche Minderung des Reisepreises sowie zusätzlich rund 856 Euro Schadensersatz für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“.

Da der Reiseveranstalter den Nagetierbefall als nicht bestätigt ansah und einen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubszeit nicht in Betracht zog, landete der Fall vor Gericht.

Die Richter gaben der Klage teilweise statt. Man zweifle nicht an der detaillierten Schilderung der Familie, heißt es in der Urteilsbegründung. Diese würde dadurch unterstützt, dass die Familie in ein deutlich kleineres Zimmer gezogen sei. „Bei objektiver Betrachtung wählt kein verständiger Reisender ein deutlich kleineres Zimmer, wenn nicht ein Mangel des größeren Zimmers vorliegt“, so die Begründung des Gerichts.

Urteil: Reise tagsüber nicht beeinträchtigt

Für die ersten vier Reisetage setzte das Gericht eine Minderung des Preises von 45 Prozent an, was einem Betrag von 684 Euro entspricht. Eine höhere Minderung für den Umzugstag gewährte es jedoch nicht, da ein Zimmerwechsel üblicherweise ohne großen Aufwand durch das Hotelpersonal erfolge.

Die Forderung nach Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude wiesen die Richter zurück: Zum einen liege die zugesprochene Minderung unter der 50-Prozent-Marke, die von der Rechtsprechung dafür üblicherweise als Schwelle angesehen wird. Zum anderen seien die gebuchten Leistungen mit Ausnahme der nächtlichen Ruhestörung mangelfrei gewesen. Die Reise sei tagsüber nicht beeinträchtigt gewesen, lautete die Urteilsbegründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 223 C 17811/24). (uf)

Newsletter

Newsletter - Touristik aktuell – Reportagen und Analysen für die Reisebranche

Bildergalerien

Karneval der Urlaubs-Jecken

Rund 900 Touristiker feierten am 20. Januar 2026 im ausverkauften Theater am Tanzbrunnen in Köln den „Karneval der Urlaubs-Jecken“ – in bester Stimmung und...

Meistgelesen

Qatar Airways streicht Deutschland-Flüge

Qatar Airways reduziert ihr Flugangebot nach Deutschland ab März 2026 deutlich. Insgesamt neun wöchentliche Verbindungen fallen weg, mit Einschnitten vor allem in Berlin, Düsseldorf und Frankfurt. Hintergrund sind Kapazitätsanpassungen und Wartungsarbeiten am Flughafen Doha.

Reiseprofi startet Petition gegen Cashback-Modelle

Ein Reisebüro-Inhaber aus Bergedorf ruft Kollegen zur Unterstützung auf. Nach einer erfolgreichen Branchenpetition nimmt er nun ein weiteres Thema ins Visier – eines, das seiner Meinung nach viele Reisebüros zunehmend unter Druck setzt.

Schauinsland knackt Zwei-Millionen-Marke

Schauinsland-Reisen erreichte 2024/2025 erstmals über zwei Millionen Kunden und steigerte den Umsatz um 11,5 Prozent. Wachstumstreiber waren Thailand, die Malediven und weitere Zielgebiete. Neue Kundensegmente und Synergien entstehen durch die Integration von Explorer.

Bistro Portal: Reiseexpertin startet Petition

Die geplante Abschaltung der Funktion „Nur Hotel“ im Bistro Portal sorgt für großen Unmut in Reisebüros. Eine Münchner Reiseexpertin startete eine Petition, die bereits über 1.300 Unterstützer hat – viele fürchten deutliche Nachteile durch die neue Maske „Hotels & Mehr“.

Mietwagen: Starcar steht vor dem Aus

Der Autovermieter Starcar steht vor der Abwicklung, da bislang kein Investor gefunden wurde. Etwa 600 Arbeitsplätze könnten betroffen sein. Trotz Insolvenz läuft der Betrieb an den Standorten vorerst weiter, jedoch sind Einschränkungen ab Januar 2026 geplant.

Risk Map 2026: Wo Reisen besonders gefährlich ist

Safeture und Riskline haben ihre neue Risk Map 2026...
×