Tagelanger Baulärm: EuGH stärkt Rechte von Reisenden

Pauschalurlauber können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-469/24) im Fall schwerer Mängel während ihres Aufenthalts den gesamten Reisepreis zurückverlangen – trotz bestimmter erbrachter Leistungen.

Hintergrund des Urteils ist der Fall von zwei polnischen Urlaubern, die einen Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien gebucht hatten. Wie das Gericht in einer Pressenotiz mitteilt, wurden die Urlauber am Tag nach ihrer Ankunft durch den Lärm geweckt, der beim Abriss der Schwimmbecken ihres Hotels entstand. Die Arbeiten dauerten vier Tage an. Abgerissen wurden nicht nur die Schwimmbecken, sondern auch die Strandpromenade sowie der gepflasterte Abstieg zum Meer.

Lange Schlangen vor den Mahlzeiten

In den letzten drei Tagen des Aufenthalts sei zudem mit neuen Bauarbeiten begonnen worden. Das Hotel sollte um ein fünftes Stockwerk aufgestockt werden. Damit nicht genug: Darüber hinaus war die Zahl der Mahlzeiten begrenzt, was zu langen Warteschlangen führte. 
Daraufhin zogen die Reisenden vor ein polnisches Gericht und forderten eine vollständige Erstattung des Reisepreises sowie Schadensersatz. Das Gericht wandte sich an den EuGH zur Klarstellung, welche Rechte den Klägern aus der Pauschalreiserichtlinie zustehen.

Polnisches Gericht muss Fall klären

Die Richter urteilten, dass Reisende nicht nur dann Anspruch auf volle Erstattung des gezahlten Preises haben, wenn sämtliche Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Der Anspruch besteht auch dann, „wenn trotz der Erbringung bestimmter Leistungen ihre mangelhafte Erbringung so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise zwecklos wird, und die Reise für den Reisenden objektiv nicht mehr von Interesse ist“, heißt es.

Ein Erstattungsanspruch bestehe nicht, wenn ein Dritter für die Mängel verantwortlich sei und diese weder vorhersehbar noch vermeidbar gewesen seien, so der EuGH. Das nationale Gericht müsse daher klären, ob der Veranstalter oder der Hotelbetreiber über das behördliche Verfahren, das zur Abriss-Entscheidung führte, informiert worden seien. In dem Fall könne der Veranstalter nicht von seiner Ersatzpflicht gegenüber den Reisenden befreit werden.

Den vorliegenden Fall muss nun ein nationales Gericht in Polen bewerten. (uf)

Newsletter

Newsletter - Touristik aktuell – Reportagen und Analysen für die Reisebranche

Bildergalerien

Meistgelesen

Qatar Airways streicht Deutschland-Flüge

Qatar Airways reduziert ihr Flugangebot nach Deutschland ab März 2026 deutlich. Insgesamt neun wöchentliche Verbindungen fallen weg, mit Einschnitten vor allem in Berlin, Düsseldorf und Frankfurt. Hintergrund sind Kapazitätsanpassungen und Wartungsarbeiten am Flughafen Doha.

Schauinsland knackt Zwei-Millionen-Marke

Schauinsland-Reisen erreichte 2024/2025 erstmals über zwei Millionen Kunden und steigerte den Umsatz um 11,5 Prozent. Wachstumstreiber waren Thailand, die Malediven und weitere Zielgebiete. Neue Kundensegmente und Synergien entstehen durch die Integration von Explorer.

Reiseprofi startet neue Petition gegen Cashback-Modelle

Ein Reisebüro-Inhaber aus Bergedorf ruft Kollegen zur Unterstützung auf. Nach einer erfolgreichen Branchenpetition nimmt er nun ein weiteres Thema ins Visier – eines, das seiner Meinung nach viele Reisebüros zunehmend unter Druck setzt.

Bistro Portal: Reiseexpertin startet Petition

Die geplante Abschaltung der Funktion „Nur Hotel“ im Bistro Portal sorgt für großen Unmut in Reisebüros. Eine Münchner Reiseexpertin startete eine Petition, die bereits über 1.300 Unterstützer hat – viele fürchten deutliche Nachteile durch die neue Maske „Hotels & Mehr“.

Mietwagen: Starcar steht vor dem Aus

Der Autovermieter Starcar steht vor der Abwicklung, da bislang kein Investor gefunden wurde. Etwa 600 Arbeitsplätze könnten betroffen sein. Trotz Insolvenz läuft der Betrieb an den Standorten vorerst weiter, jedoch sind Einschränkungen ab Januar 2026 geplant.

Amadeus rudert zurück: „Nur Hotel“ bleibt bestehen

Nach massiver Kritik aus den Reisebüros stoppt Amadeus die geplante Abschaltung des Moduls „Nur Hotel“. Stattdessen laufen beide Tools vorerst parallel weiter. Eine Petition aus dem Counter hatte den Druck zuletzt deutlich erhöht.
×