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Thomas Cook: Reisen bis Ende Oktober abgesagt

Update 13.58 Uhr
Laut Thomas Cook können Gäste bis einschließlich 31.10.2019 ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten

Laut Thomas Cook können Gäste bis einschließlich 31.10.2019 ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten. Foto: Thomas Cook

Der insolvente Reiseveranstalter Thomas Cook kann gebuchte Reisen bis einschließlich 31. Oktober aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht durchführen. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature und Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin.

Eine Information an betroffene Gäste erfolge sukzessive nach Reisetermin per E-Mail. Dies betreffe sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen wie Nur-Hotel- und Nur-Flug-Buchungen (inklusive TIP-Flug-Buchungen). In Ausnahmefällen fänden Nur-Flug-Buchungen statt, heißt es. Gäste erhielten eine entsprechende Information per E-Mail.

Für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 1. November werde nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft, so das Oberurseler Unternehmen. Buchungen könnten derzeit nicht geändert oder storniert werden.

Betroffene Kunden können sich an den Versicherungsmakler Kaera wenden (www.kaera-ag.de), den der Insolvenzabsicherer Zurich Insurance mit der Abwicklung beauftragt hat. Kaera prüft nach Angaben von Thomas Cook die Eintrittspflicht und die Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Gäste, die sich bereits im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält, können ihren Urlaub regulär bis zum geplanten Ende fortführen. Hotelpartner sowie die Transferagenturen und Airline-Partner hätten eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten, teilt Thomas Cook mit.

Im Infonet unter https://www.tc-infonet.de finden sich in der Rubrik „Aktuelles“ die „Q&As zur aktuellen Situation“. Diese würden permanent aktualisiert.

Indes hat die Zurich Versicherung zugesichert, die Kosten für die Beherbergung der Reisenden zu übernehmen, und hat im Zuge dessen bereits jetzt 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen an die Hotels angewiesen. Dies gilt ab sofort und unter der Voraussetzung, dass „Thomas-Cook-Reisende von diesen Hotels weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert noch anderweitig genötigt werden“. Die Zahlung wird auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage von gesonderten Rechnungen vorgenommen.

Die Zurich Versicherung hat unterdessen DER Touristik beauftragt, die Rückflüge der Thomas-Cook-Gäste aus der Dominikanischen Republik zu organisieren. Diese erhalten ihre Transferinformationen über die Zielgebietsagentur von DER Touristik. Man habe die Vorbereitung für eine schnelle Lösung gestartet, heißt es. DER Touristik geht von einer vierstelligen Zahl an betroffenen Cook-Gästen aus. Auch für die Kanaren, Balearen, das spanische Festland und Portugal hat die Zurich Versicherung DER Touristik beauftragt.

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