Urteil: Eurowings muss Flugpreis erstatten

Die Richter sind der Meinung, ein Gutschein reicht nicht: Eurowings ist dazu verurteilt worden, einem Kunden das Geld für einen gecancelten Flug zurückzuerstatten
Die Richter sind der Meinung, ein Gutschein reicht nicht: Eurowings ist dazu verurteilt worden, einem Kunden das Geld für einen gecancelten Flug zurückzuerstatten. Foto: Flughafen München

Es ist ein Urteil, das den Druck auf die Fluggesellschaften erhöhen könnte: Das Amtsgericht Nürtingen hat Eurowings zur Rückzahlung eines Flugtickets verurteilt, nachdem die Airline den Flug annulliert und dem Fluggast einen Gutschein angeboten hatte.

Geklagt hatte ein Passagier, der mit Eurowings Anfang April von Stuttgart nach Budapest fliegen wollte und den Flug im Januar direkt bei der Fluglinie gebucht hatte. Eurowings strich den Flug ersatzlos und bot dem Kunden einen Gutschein an, den dieser ablehnte.

Der Kunde wendete sich an das Fluggastrechteportal EU Flight, für das ein Dienstleister gegen Eurowings klagte und gewann. Ohne eine mündliche Verhandlung verurteilte der Richter die Fluggesellschaft, den Ticketpreis von 75,99 Euro zu erstatten. Zusätzlich muss Eurowings die Verfahrenskosten in Höhe von 175 Euro tragen.

Der Hintergrund: Die EU hatte sich gegen die ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Gutscheinlösung gestellt und pocht darauf, dass Kundengelder auf Wunsch zurückgezahlt werden müssen. Doch viele Airlines halten sich nicht daran.

„Die Tatsache, dass Eurowings die Klage mit keinem Wort erwidert hat, belegt, dass die Airline-Manager sehr wohl wissen, dass sie zur Rückzahlung von Gesetzes wegen verpflichtet wären“, meint Lars Watermann, Geschäftsführer von EU Flight und findet es erstaunlich, dass „Eurowings offenbar lieber das Dreifache der zu erstattenden Summe aufwendet, als den Kunden einfach direkt auszuzahlen.“ Dessen Anspruch sei unstrittig gewesen.

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