Condor: Genehmigung von Staatshilfen gekippt

Brüssel muss nachbessern: Die Genehmigung des Condor-Kredits wurde vom Gericht kassiert. Foto: Condor
Brüssel muss nachbessern: Die Genehmigung des Condor-Kredits wurde vom Gericht kassiert. Foto: Condor

Die Genehmigung des staatlichen Millionenkredits für Condor durch die EU-Kommission ist vom Gericht der Europäischen Union aufgehoben worden. Aufgrund einer unzureichenden Begründung wurde der Beschluss für nichtig erklärt, wie das Gericht mitteilt. Damit wurde einer Klage von Billigflieger Ryanair stattgegeben.

Das hört sich dramatisch für den Ferienflieger an, hat aber zunächst einmal keine Auswirkungen. Denn wegen zu befürchtender „besonders nachteiliger Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben Deutschlands“ hat das Gericht die Folgen der Nichtigerklärung bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Kommission ausgesetzt. Das heißt: Brüssel muss jetzt beim Genehmigungsverfahren nachbessern.

Deutschland hatte im April 2020 bei der EU einen staatlichen KfW-Kredit in Höhe von 550 Millionen Euro für Condor beantragt, um die seit der Thomas-Cook-Pleite ohnehin angeschlagene Airline in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Die Beihilfe wurde mit Beschluss vom 26. April 2020 von der Kommission genehmigt.

Erst vor einigen Wochen hatte der Urlaubsflieger mit dem Investmentfonds Attestor einen neuen Käufer gefunden – aber der Deal ist wegen einer noch ausstehenden, anderen beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU noch nicht in trockenen Tüchern.

Neben Condor hatte Ryanair auch gegen die EU-Zustimmung für Staatshilfen diverser anderer Airlines in Europa geklagt, darunter Lufthansa. In den Fällen von Air France, Finnair und SAS hatte das EU-Gericht die Beschwerden abgewiesen, bei den Verfahren gegen TAP und KLM erzielten die Iren aber einen Erfolg: Auch hier muss die Kommission die Staatshilfen besser begründen.

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