Auch in diesem Jahr ist es wieder ein Thema: Hitzewellen in Urlaubsländern. Aus diesem Anlass weist der Versicherungsanbieter Lifecard Travel Assistance (LTA) darauf hin, dass hohe Temperaturen oder behördliche Hitzewarnungen nicht zum nicht zum kostenfreien Reiserücktritt berechtigen. Versicherungsschutz bestehe nur bei klar definierten Ereignissen wie unerwarteten schweren Erkrankungen, so LTA in einer Mitteilung.

„Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein“
„Viele Urlauber fragen sich derzeit, ob sie eine Reise wegen extremer Hitze kostenfrei stornieren können. Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein“, sagt LTA-Geschäftsführer Michael Dorka. Entscheidend sei nicht die Wetterlage am Urlaubsort, sondern ob tatsächlich ein versichertes Ereignis eingetreten ist.
Eine Reise lässt sich daher nicht allein deshalb stornieren, weil außergewöhnlich hohe Temperaturen erwartet werden. Auch die Befürchtung möglicher gesundheitlicher Probleme aufgrund einer angekündigten Hitzewelle begründe keinen Leistungsanspruch, heißt es.
Ausnahmen bei Erkrankungen möglich
Anders kann die Situation bewertet werden, wenn sich eine bestehende Erkrankung unerwartet verschlechtert oder vor Reiseantritt eine neue schwere Erkrankung auftritt. In solchen Fällen kann laut LTA – abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen – Versicherungsschutz bestehen. Dorka rät daher, dass Reisende ihre gesundheitliche Situation realistisch einschätzen und sich bei bestehenden Vorerkrankungen frühzeitig ärztlich beraten lassen sollten.



