Pauschalreisereform: „Schrauben nicht noch weiter anziehen“

EU-Flaggen vor dem Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
An der von Brüssel angestrebten Pauschalreisereform gibt es noch viele Kritikpunkte – auch von Reiserechtlern. Foto: PeskyMonkey/iStock

Bei der geplanten Novellierung der Pauschalreiserichtlinie muss die Europäische Union aus Expertensicht noch deutlich nachbessern. Die Pauschalreise mit ihrem „Rundum-Sorglos-Paket“ biete Urlaubern gegenüber anderen Reisearten bereits viele Privilegien und eine hohe Absicherung wie den Insolvenzschutz, so der Reiserechtler Ansgar Staudinger in einem Webinar des DRV. Daher dürfe die EU-Kommission „die Schrauben nicht noch weiter anziehen, was den Verbraucherschutz angeht“.

Drei-Stunden-Regelung einkassiert

Der Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld informierte in dem Online-Seminar Schulung über den aktuellen Stand der Reform. „Glücklicherweise“ habe das letzte Papier der ungarischen Ratspräsidentschaft „einige Punkte im Kommissionsentwurf geradegerückt“, berichtete Staudinger.

So sei die vorgesehene Regelung, dass Vermittler von Reiseleistungen zu Veranstaltern werden, sobald Einzelleistungen von einem Kunden innerhalb von drei Stunden gebucht werden „wieder eingefangen worden“. Denn diese würde Reisebüros den Verkauf von verbundenen Reiseleistungen unmöglich machen. Laut DRV sieht auch das Bundesjustizministerium die Drei-Stunden-Regelung kritisch.

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Was die Vermittler angeht, muss Brüssel nach Ansicht des Experten auch bei Online-Reiseplattformen wie Booking.com „noch einmal genauer hinschauen“. Mit Blick auf die Praxis der Click-through-Buchungen sei zu fragen, „ob die derzeitigen Spielregeln gerechtfertigt sind“ und ab wann ein Buchungsportal zum Reiseveranstalter mit entsprechenden Verpflichtungen werde.

Absicherung von Einzelleistungen „macht keinen Sinn“

Kritik übte Ansgar Staudinger außerdem an der bis heute geltenden 14-Tages-Frist zur Rückzahlung von Kundengeldern auch bei „außergewöhnlichen und unvermeidbaren Ereignissen“. Hier habe die EU-Kommission „die Lehren aus der Corona-Pandemie nicht gezogen“ – zumal solche Großereignisse mit Blick auf Klimawandel, Krieg und Terrorismus künftig nicht weniger werden.

Ausführlich setzte sich der Jurist mit der Diskussion um die Einbeziehung von Einzelleistungen in die Pauschalreiserrichtlinie auseinander. Diese mit der gleichen Absicherung auszustatten und mit der „Rasenmäher-Methode“ den Pauschalreisen gleichzusetzen, mache allein ökonomisch keinen Sinn: „Denn das wird die Einzelleistungen nur verteuern.“ Außerdem verliere die Pauschalreise dann ihr Alleinstellungsmerkmal als „Goldstandard“ unter den Reiseangeboten.

Zudem machte Staudinger juristische Bedenken geltend. Einzelleistungen und Pauschalreisen gleichzusetzen, führe nicht nur zur Überregulierung, sondern „es würde auch das gesamte System des Vertragsrechts zerschossen, wenn es nur noch Pauschalreiseverträge gäbe“. Daher zeigte sich der Reiserechtsexperte überzeugt, dass dies von der EU auch nicht umgesetzt werde.

Neue Richtlinie nicht vor Ende 2027

Zugleich sieht er die Reiseanbieter und -vermittler in der Pflicht. Diese müssten bereits im Buchungsprozess den Mehrwert einer Pauschalreise besser herausstellen. Dieser sei Kunden oftmals gar nicht bewusst, wie sich bei der FTI-Insolvenz wieder gezeigt habe. Damit einher gehe auch das Problem, dass viele Urlauber „gar nicht wissen, was sie nicht haben“, wenn sie nur Einzelleistungen buchten.

Der DRV informierte in dem Webinar zudem über den weiteren Fahrplan der Richtlinien-Novelle. Demnach wird sich das EU-Parlament im Herbst damit beschäftigen, Ende November soll dann der Entwurf einer Position vorliegen. Mit einer Verabschiedung ist nicht vor Ende 2025 zu rechnen und bis die Reform in Deutschland in Kraft tritt, könnte es bis Ende 2027 oder Anfang 2028 dauern.

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