Pauschalreiserichtlinie: Kritik des DRV an EU-Position

Mann mittleren Alters mit Brille und grauen Haaren, trägt einen dunklen Anzug und weißes Hemd, steht lächelnd mit verschränkten Armen in einem modernen Bürogebäude.
DRV-Präsident Norbert Fiebig fordert von der Bundesregierung, die deutschen Interesse auf EU-Ebene zu wahren. Foto: DRV

Das Europäische Parlament hat seine Position auf dem Weg zur Revision der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet – und dabei die Einwände der Reisewirtschaft „nur bedingt berücksichtigt“, wie der DRV beklagt. „Für Reisebüros und Reiseveranstalter, die überwiegend mittelständisch geprägt sind, drohen erhebliche Belastungen, worauf wir seit Monaten mit Nachdruck hinweisen“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Wir werden alles daransetzen, die drohenden Fehlentwicklungen in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zu korrigieren.“

Die geplanten Regelungen kosteten nicht nur Geld, sie verzerrten auch den Wettbewerb zu Lasten der organisierten Reise, urteilt der DRV-Präsident. „Ziel muss sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken, nicht sie zu schwächen.“ Eine neue Richtlinie müsse es Reisebüros auch weiterhin ermöglichen, mit ihrer Beratungskompetenz Reiseleistungen auf Kundenwunsch hin zusammenzustellen und zu verkaufen.

Die Kritikpunkte des DRV

Der DRV stößt sich vor allem an der geplanten Neudefinition der Pauschalreise. Diese würde es Reisebüros deutlich erschweren, zwei Reiseleistungen auf Kundenwunsch zu vermitteln, ohne sofort in die Rolle des Veranstalters und damit die Veranstalterhaftung zu geraten. Statt mehr Transparenz entstehe Rechtsunsicherheit, verbunden mit erheblichen bürokratischen Hürden und juristischen Risiken. Der Vorschlag des EU-Ministerrates, zur klaren Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung zurückzukehren, wäre aus Sicht des DRV der richtige Weg.

Kritik übt der DRV auch an dem Punkt „Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“. Die Ausweitung der maßgeblichen Reisehinweise auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet sei nicht nur unpraktikabel, sondern auch unsinnig. Maßgeblich müsse allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben. „Reisewarnungen und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes stellen ein starkes und ausreichendes Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände im Zielgebiet dar“, ist der Branchenverband überzeugt.

Auch die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen würde zu einer unverhältnismäßigen Verlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die Veranstalter führen, was nicht akzeptabel sei.

Pauschalreise bietet schon heute Verbraucherschutz

Schon heute biete die Pauschalreise ein „sehr hohes Maß an Verbraucherschutz“. Zusätzliche Verschärfungen würden lediglich Kostensteigerungen und Preiserhöhungen nach sich ziehen, ist man beim Verband in Berlin überzeugt. Dies dürfte insbesondere die preissensiblen Kunden eher abschrecken und damit dazu führen, dass sie auf eigene Faust Reisen zusammenstellten und verreisten – ohne den Schutz der Pauschalreise. Das könne nicht das Ziel der EU sein.

Deutschland besonders betroffen

Laut DRV werden in Deutschland rund 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen verkauft – damit sei Deutschland der mit Abstand größte Markt. Innerhalb der Bundesrepublik werden 30 Prozent der Urlaubsreisen als Pauschalreise vertrieben. Dabei ist die Branche nach Angaben des Branchenverbands klar mittelständisch geprägt: Über 98 Prozent der Reiseveranstalter gelten als kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), gleiches gilt für die große Mehrzahl der Reisebüros. „Eine Überregulierung gefährdet damit unmittelbar den Kern der deutschen Reisewirtschaft“, ist Fiebig überzeugt.

Appell an die Bundesregierung

Der DRV-Präsident fordert von der Bundesregierung, im jetzt anstehenden Trilog-Verfahren die deutschen Interessen auf EU-Ebene zu wahren. Dabei müssten insbesondere die spezifischen Strukturen des deutschen Reisemarktes mit rund 2.300 Veranstaltern und fast 8.000 Reisebüros berücksichtigt werden. „Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit ist zwingend“, erklärt Norbert Fiebig. „Andernfalls droht die organisierte Reise – und damit der bestgeschützte Urlaub – in Deutschland an Bedeutung zu verlieren.“

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