Bentour: Quarantäne-Klage abgelehnt

Bentour-Chef Deniz Ugur hält nichts von einer pauschalisierten Quarantäneverordnung. Foto: Bentour
Bentour-Chef Deniz Ugur hält nichts von einer pauschalisierten Quarantäneverordnung. Foto: Bentour

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein hat den von Bentour Reisen unterstützten Eilantrag einer Reiserückkehrerin aus der Türkei nach Deutschland zur Überprüfung der Quarantäneverordnung noch am Tag des Eingangs am vergangenen Freitag abgelehnt. „Eine Begründung der Ablehnung liegt uns aber bis heute nicht vor“, bedauert Bentour-Chef Deniz Ugur.

Der Türkei-Spezialist hatte den Eilantrag der Kundin unterstützt, um Klarheit über die Quarantäneregelung zu bekommen. „Durch die fehlende Begründung der Ablehnung ist dies nach wie vor offen“, sagt Ugur. Ihm geht es um die Frage, ob die in Schleswig-Holstein geltende Zwangsquarantäne trotz eines vorliegenden negativen PCR-Tests verhältnismäßig und sinnvoll ist. Auch andere Branchenvertreter und Politiker hätten Zweifel geäußert, berichtet der Bentour-Chef.

Er sieht die Grundrechte der Gäste als „unangemessen beeinträchtigt“ an. Eine solche Einschränkung dürfe zeitlich nur sehr begrenzt und sein und müsse sehr gut begründet durchgeführt werden. „Mit der aktuellen Entwicklung und zunehmendem Zeitverlauf wird eine solch globale Quarantäneverordnung aber auch nach Einschätzung unserer Rechtsexperten kaum mehr haltbar sein“, ist Ugur überzeugt.

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Man warte nun gemeinsam mit der Klägerin auf die Urteilsbegründung und entscheide dann, wie man weiter vorgehe. Bentour halte intensive Tests in Kombination mit Hygiene- und Schutzmaßnahmen für zielführender als eine pauschalisierte Quarantäneanordnung. Hier müsse man aber zunächst die weiteren Informationen sowie die Umsetzung der geplanten Neuregelung innerhalb der einzelnen Bundesländer abwarten.

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