Cook-Provisionen: Vom Start weg zehn Prozent

Lockt mit zehn Prozent Provision von der ersten Buchung an: Carsten Seeliger, Leiter Veranstaltervertrieb bei Thomas Cook
Lockt mit zehn Prozent Provision von der ersten Buchung an: Carsten Seeliger, Leiter Veranstaltervertrieb bei Thomas Cook.
Foto: Thomas Cook

Der Reisekonzern Thomas Cook kehrt ein Stück weit zum alten Provisionsmodell zurück – ohne dabei den Malus wiederzubeleben: Vom nächsten Geschäftsjahr an gilt für alle Reisebüros mit einem Gesamtumsatz von mehr als 145.000 Euro im A-Sortiment eine Einstiegsprovision von zehn Prozent und eine ebenso hohe Fixprovision im B-Sortiment. „Damit benötigen unsere Partneragenturen im kommenden Jahr nur noch ein Drittel des bisherigen Vorjahresumsatzes, um mit zehn Prozent Provision einzusteigen“, betont Cook-Manager Carsten Seeliger. Besonders gut für den Vertrieb: Neben dem Veranstalter Ibero Tours zählt künftig auch die Marke Neckermann Preisknüller zum A-Sortiment.

Im B-Sortiment werden die zehn Prozent ohne Mindestumsatz gezahlt. Allerdings gibt es bei den Last-Minute-Produkten und dynamisch produzierten Reisen (XNEC, XTOC) weiterhin keinen Spielraum nach oben: Die Provisionshöhe ist eine „Flatfee“.

In der Spitze können Reisebüros im nächsten Jahr bei Thomas Cook bis zu 13,5 Prozent Provision erreichen, für Franchise-Büros sind sogar bis zu 13,7 Prozent möglich. Hinzu kommen bei Umsatzsteigerungen On-Top-Provisionen von bis zu 1,65 Prozent. Agenturen unter 145.000 Euro Cook-Umsatz starten bei sieben Prozent.

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Luftaufnahme der Küstenregion Kekova bei Antalya mit Booten im türkisfarbenen Wasser, überlagert mit dem Logo der anex gruppe und Textbausteinen.

Neu ist die Zusatzprovision „Partner Hotel Plus“. Sie gewährt auf Buchungen der Marken Sentido und Iberostar sowie Family Clubs, Club Vital und Club Xperience bis zu 0,35 Prozent extra. Die Zusatzprovision wird auf den gesamten Reiseumsatz der Buchung gezahlt.

Auch neu: Die TIP Flüge und der Thomas Cook Flugmarkt werden auf Nettomodelle umgestellt. Damit legen die Reisebüros über Service-Entgelte ihren Verdienst fest. Alle Flugumsätze werden im Sortiment A berücksichtigt.

Ausgebaut wurde die Klausel gegen „Beratungsklau“: Reiseverkäufer, die ihre Kunden zur Beratung in ein stationäres Büro schicken und sie auffordern, anschließend bei ihnen zu buchen, müssen mit Sanktionen rechnen. Cook behält sich dabei das Recht vor, in solchen Fällen die gesamte Provision des Vertriebspartners auf sechs Prozent zu reduzieren.