Dertour gegen DRSF: Kammergericht kassiert Urteil

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Grafik mit einem Fußball und einem Hintergrund in Türkis, der geometrische Linien und die Zahl vier zeigt.

Im Rechtsstreit zwischen der Dertour Group und dem Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) hat das Kammergericht Berlin vergangene Woche sein Urteil verkündet. Der zuständige Senat änderte das Zwischenurteil des Landgerichts Berlin II vom 25. Februar 2025 ab und wies die Klage des Reisekonzerns vollständig ab. Die Revision wurde nicht zugelassen, wie ein Sprecher des Kammergerichts auf Anfrage mitteilte.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage, die Dertour bereits 2024 gegen den DRSF eingereicht hatte. Der Reisekonzern vertrat die Auffassung, dass der Fonds bei der Berechnung seiner Absicherungsentgelte zu Unrecht auch Umsätze aus Reisen berücksichtigt habe, die bereits vor dem Start des DRSF am 1. November 2021 gebucht worden waren. Für diese Reisen seien die entsprechenden Entgelte bereits entrichtet worden, weshalb Dertour eine Rückzahlung verlangte. Dem Vernehmen nach beläuft sich die strittige Summe auf rund 1,27 Millionen Euro.

Dertour in erster Instanz erfolgreich

Das Landgericht Berlin II hatte Dertour in erster Instanz Recht gegeben und die geltend gemachte Rückforderung dem Grunde nach für berechtigt gehalten. Der DRSF legte gegen diese Entscheidung jedoch Berufung ein und ließ den Fall vor dem Kammergericht überprüfen.

Mit dem nun ergangenen Urteil folgt das Kammergericht der Rechtsauffassung des Fonds und weist die Klage insgesamt ab. Welche Erwägungen für die Entscheidung ausschlaggebend waren, ist derzeit allerdings noch offen. Nach Angaben des Gerichtssprechers liegt die schriftliche Urteilsbegründung bislang nicht vor. Sie werde den Parteien zugestellt.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch, während eine Person in einem Anzug Notizen auf einem Dokument macht. Unscharfer Hintergrund mit Büchern.
Das Kammergericht Berlin hat die Klage von Dertour gegen den DRSF abgewiesen. Foto: ridvan_celik/iStock

Auch America Unlimited von Doppelbelastung betroffen

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt hat das Verfahren Timo Kohlenberg, Geschäftsführer von America Unlimited. Auch sein Unternehmen ist von dieser doppelten Belastung betroffen, wie Kohlenberg bereits bei der VUSR-Jahrestagung im November 2024 erläutert hatte.

Laut Kohlenberg war sein Unternehmen bis einschließlich 2022 über Tourvers abgesichert. Aufgrund des Umsatzes von über zehn Millionen Euro habe er jedoch dem DRSF beitreten müssen. Wie Kohlenberg erläuterte, habe er 2022 nicht nur Versicherungsbeiträge für die Buchungen von 2022 gezahlt, sondern auch für die Vorausbuchungen für das Jahr 2023. Darüber sei der DRSF informiert gewesen; das Thema Aushaftung habe man schriftlich geregelt.

So sei festgelegt worden, dass Tourvers bis zum Tag x hafte und der DRSF dann ab dem Tag y übernehme. Doch der DRSF habe eine Rechnung für das gesamte Jahr 2023 gestellt.

Auf Anfrage teilt Timo Kohlenberg mit: Man habe das aktuelle Urteil zur Kenntnis genommen. „Es gilt zwischen Dertour und dem DRSF und hat erstmal noch nichts mit uns zu tun. Wir haben bisher nicht geklagt.“