Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und DRSF warnen vor Buchungen über Pluto Reisen. Kunden berichten von Problemen nach Zahlungen. Der Veranstalter ist telefonisch nicht erreichbar, die Website ist abgeschaltet.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt Verbraucher vor der Buchung von Reiseangeboten über Pluto Reisen. Hinter dem Namen stehen die Unternehmen Pluto Travel Media Software e.K. und Buchando UG. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat zu den Unternehmen auf seiner Website einen eigenen Warnhinweis veröffentlicht.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale meldeten sich Kunden, die über Pluto Reisen Urlaubsreisen gebucht und bereits Zahlungen geleistet hatten. In einem von der Verbraucherzentrale beschriebenen Fall buchte eine vierköpfige Familie aus Dessau-Roßlau eine Türkei-Reise. Nach einer Anzahlung von rund 700 Euro wurden weitere rund 1.650 Euro überwiesen. Insgesamt ging es damit um etwa 2.350 Euro.
Probleme nach der Zahlung: Anbieter nicht erreichbar
Nach der Zahlung war der vor allem auf Türkei-Reisen spezialisierte Anbieter laut Verbraucherzentrale nicht mehr erreichbar. Die Website war abgeschaltet, eine angegebene Telefonnummer nicht mehr gültig. Die Familie verfügte über einen Reisesicherungsschein. Die dort angegebene Absicherung konnte nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch nicht bestätigt werden.
Der DRSF bestätigt, dass „die Unternehmen Pluto Reisen – Pluto Travel Media Software e.K sowie Buchando UG, nicht beim DRSF gegen eine Insolvenz abgesichert sind. Der DRSF hat keine Sicherungsscheine für diese Unternehmen ausgegeben“. Der Fonds veröffentlicht den Warnhinweis direkt auf seiner Übersicht der abgesicherten Veranstalter.
Ratschläge für Betroffene
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, sämtliche Unterlagen zur Buchung aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere Reisevertrag, Buchungsbestätigung, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Sicherungsschein und die Kommunikation mit dem Anbieter.
Der DRSF weist darauf hin, dass bei Verdacht auf eine strafrechtliche Handlung die zuständige Polizeidienststelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt kontaktiert werden sollte.
Grundsätzlich müssen Veranstalter mit einem Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro angezahlte Kundengelder über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) absichern. Wer auf Nummer sicher gehen will, ob ein Reiseveranstalter dies auch getan hat, kann dies über die DRSF-Homepage überprüfen.
Aktuell sind beim DRSF 215 Reiseveranstalter abgesichert. Davon sind 171 mit einem Umsatz ab zehn Millionen Euro im Jahr gesetzlich zur Absicherung verpflichtet, 44 weitere Reiseveranstalter sind freiwillig abgesichert.



