Thomas Cook: Insolvenzverfahren läuft immer noch

Eine große Menschenmenge steht vor einem modernen Bürogebäude mit Glasfassade und hält gelbe Luftballons sowie ein Neckermann-Banner in die Höhe.
Trauriger Abschied: Cook-Mitarbeiter im Herbst 2019 vor der Zentrale in Oberursel. Foto: Archiv

Im September 2019 erlebte die deutsche Touristik mit der Pleite von Thomas Cook die größte Insolvenz ihrer Geschichte. Frühere Mitarbeiter warten noch heute auf Entschädigungen für ausgebliebene Zahlungen. Letzte Hoffnung sind die Sozialplanforderungen.

Die Abwicklung des einstmals zweitgrößten Reisekonzerns in Europa, Thomas Cook, ist auch sieben Jahre nach dem Insolvenzantrag im September 2019 noch nicht abgeschlossen. Ehemalige Mitarbeiter können sich dennoch kaum noch Hoffnung machen, dass ihre vor Jahren eingereichten Forderungen beglichen werden.

Diese sind zum Teil beträchtlich. So berichtet ein ta-Leser mit Blick auf Gehalt, vereinbarte Sonderzahlungen und ausstehende Provisionsanteile von Außenständen in Höhe von über 6.000 Euro und schreibt: „Bis heute habe ich davon keinen Cent gesehen.“ Und es sei nach wie vor nicht klar, „ob und wenn ja in welcher Höhe mit einer Zahlung zu rechnen ist“.

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Ein blauer Hintergrund mit weißem Text, der einen Zeitraum vom 7. bis 18. September, Angebote für Kinder und Stornierungen sowie einen Button enthält.

Viele Forderungen „bereits beglichen“

Eine ta-Anfrage beim Insolvenzverwalter sorgt für Ernüchterung. Denn das Thema „Mitarbeiterentschädigung“ ist dort offenbar mehr oder weniger abgehakt. So seien die insolvenzgesicherten Forderungen für die letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung von der Bundesagentur für Arbeit kompensiert worden. „Diese Ansprüche sind für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der deutschen Thomas Cook Gesellschaften befriedigt worden“, so das offizielle Statement.

Auch die „Masseverbindlichkeiten“, also Forderungen aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung, seien „beglichen“. Die in den Verfahren der Thomas Cook GmbH und der Thomas Cook Touristik GmbH angezeigte Masseunzulänglichkeit sei „überwunden“. Soweit noch Zahlungen ausstanden, habe man diese nachgeholt.

Hoffnung auf den Sozialplan

Einzige Hoffnung sind damit die Sozialplanforderungen. Sie seien ein anderes Thema und „werden voraussichtlich erst mit Abschluss der Verfahren berechnet und gegebenenfalls anteilig bezahlt“.

Eine kleine Hoffnung bestehe zudem für vereinbarte Boni, die nicht durch das Insolvenzgeld gedeckt seien. Sie würden „wie andere Gläubigerforderungen erst am Verfahrensende im Rahmen einer Verteilung quotal befriedigt“. Wann das sein wird, ist unbekannt.

Neben früheren Mitarbeitern hatten zuvor unter anderem bereits Incoming-Agenturen, Hoteliers und auch Reisebüros ihre Hoffnungen auf Schadensersatz in vielen Fällen begraben müssen. Das hatte sich bereits kurz nach der Insolvenz abgezeichnet, wurde dann aber im Sommer 2024 im Rahmen einer ta-Anfrage noch einmal bestätigt. Wie hoch die Provisionsausfälle im stationären Vertrieb waren, ist allerdings unbekannt.

Für alle Beteiligten hatte die Cook-Insolvenz langfristige Folgen: Nur ein halbes Jahr später brach Corona aus und sorgte für das nächste finanzielle Desaster.

Rechtsstreitigkeiten ziehen Verfahren in die Länge

Wichtig ist dem Insolvenzverwalter grundsätzlich der rechtliche Unterschied zwischen den britischen und deutschen Gesellschaften von Thomas Cook. Die deutschen Insolvenzverwalter seien ausschließlich für die deutschen Gesellschaften zuständig – unter anderem die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH, die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, die Neckermann Urlaubswelt GmbH sowie die Sentido Hotels & Resorts GmbH.

Dass die Verfahren immer noch nicht abgeschlossen seien, habe mit Rechtsstreitigkeiten im In- und Ausland zu tun. Damit sei die Vermögensverwertung „noch nicht beendet“.

Davon abgesehen zeigen sich die deutschen Insolvenzverwalter zufrieden mit dem bisherigen Verlauf. Man habe „sehr frühzeitig die wesentlichen Vermögenswerte der deutschen Thomas Cook Gruppe erfolgreich veräußern und damit die Insolvenzmassen der jeweiligen Thomas Cook Gesellschaften im Interesse der Gläubiger deutlich mehren“ können. Ehemaligen Mitarbeitern half dies aber offenbar nicht.

Das waren die Top-Verkäufe

Zu den zentralen Transaktionen zählen die Insolvenzverwalter:

  • Oktober 2019: Übernahme aller Anteile an der Alpha Reisebüropartner GmbH (rund 700 Reisebüros unter den Marken Neckermann Reisen Partner/Team) durch die Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH (RTK). Der Reiseverbund entwickelt sich seitdem positiv und steht seit dem Frühjahr 2026.
  • November 2019: Erwerb von 106 Thomas Cook Reisebüros sowie der E-Commerce-Plattform „Golden Gate“ durch Galeria Karstadt Kaufhof. Dadurch seien „mehr als 500 Arbeitsplätze“ gesichert worden.
  • November 2019: Übernahme der Reiseveranstalter Bucher Reisen und Öger Tours durch den türkischen Reiseveranstalter Anex Tour – inklusive Übernahme aller 84 Mitarbeitenden.
  • Dezember 2019: Verkauf der Callcenter-Tochter GfR (Gesellschaft für Reisevertriebssysteme) an den von der Dubag Group beratenen LEO II. Fonds. Dadurch seien „mehr als 500 Arbeitsplätze“ in Bochum erhalten geblieben.
  • Dezember 2019: Übernahme der Markenrechte an der Hotelmarke Sentido durch die damalige DER Touristik (heute Dertour Group).
  • Januar 2020: Verkauf der Kernmarke „Neckermann Reisen“ sowie zugehöriger Domains an die Anex-Gruppe.

Kein Zeitrahmen für Abschluss des Verfahrens

Ein „besonders erfreuliches Ergebnis“ habe man vor einem Jahr mit Blick auf Sentido erzielt: Durch die „erfolgreiche Verwertung der Markenrechte“ und eines „konsequent durchgesetzten internationalen Forderungseinzugs“ hätten die Gläubiger der Hotelmarke 100 Prozent ihrer Forderungen zurückerhalten. Dies sei ein „außergewöhnliches Ergebnis für ein Regelinsolvenzverfahren“.

Mit Blick auf den Abschluss der Verfahren bleiben die Insolvenzverwalter ohne einen konkreten Zeitrahmen. Man arbeite „weiterhin daran, die Vermögensverwertung, insbesondere die noch offenen Rechtsstreitigkeiten abzuschließen, um den Gläubigern der jeweiligen Gesellschaften eine bestmögliche Befriedigung ihrer Forderungen zu ermöglichen“. Über „konkrete Fortschritte“ werde man „gerne informieren, sobald hierzu etwas Neues vorliegt“.