Streit um Fernverkehr: Erfolg für die Deutsche Bahn

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Eine Frau treibt entspannt auf dem Rücken im ruhigen Wasser, während im linken Bildbereich die Logos von Le Méridien, St. Regis und The Westin zu sehen sind.

Erfolg für die Deutsche Bahn: Das Verwaltungsgericht Köln hebt eine Wettbewerbsklausel der Netzagentur zur Öffnung des Fernverkehrs für Konkurrenten auf.

Ein weißer ICE der Deutschen Bahn fährt auf einem Gleis in eine Kurve, während im Hintergrund ein weiterer Zug auf einem parallelen Gleis zu sehen ist.
Die Bahn hat zunächst einmal ihr Fast-Monopol im Fernverkehr verteidigt. Foto: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Im Streit um die Öffnung des Fernverkehrs hat die Deutsche Bahn einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Beschluss der Bundesnetzagentur für mehr Konkurrenz auf stark genutzten Strecken in Deutschland zurückgewiesen. Medienberichten zufolge stufte das Gericht eine entsprechende Wettbewerbsklausel als rechtswidrig ein. Die DB hatte ein Eilverfahren angeschoben, um sich gegen die Vorgabe zu wehren.

Mitte Juli hatte die Netzagentur entschieden, dass die DB-Tochter Infra Go auf stark ausgelasteten Strecken in Deutschland künftig nicht mehr als 60 bis 75 Prozent der Kapazitäten an ein einzelnes Unternehmen vergeben darf. Die Bahn vertritt die Auffassung, dass dadurch Konflikte über die Nutzung bestimmter Trassen deutlich zunehmen werden. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten.

Wettbewerbsklausel für den Fernverkehr abgelehnt

Hintergrund war eine Beschwerde des italienischen Schnellzugbetreibers Italo bei der Bundesnetzagentur, um die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber im deutschen Fernverkehr zu verbessern. Italo will bereits ab 2028 erste Verbindungen zwischen München und der Rhein-Ruhr-Region sowie Berlin und Hamburg anbieten. Dazu wurden über zwei Dutzend Schnellzüge bei Siemens bestellt.

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Eine Übersicht verschiedener Hotelmarken-Logos auf dunkelblauem Hintergrund, angeordnet in einer Reihe unter der Überschrift ELEGANCE COLLECTION.

Das Kölner Gericht erklärte nun, dass sich weder aus nationalem noch europäischem Recht heraus eine Wettbewerbsklausel nötig sei. Zudem sei sie zu begrenzt, um Investitionen zu fördern.

Deutsche Bahn verteidigt Monopolstellung

Bislang genießt die Deutsche Bahn im hiesigen Fernverkehr quasi eine Monopolstellung; Wettbewerber wie Flixtrain haben nur einen minimalen Marktanteil. Allerdings wird zumindest im grenzüberschreitenden Verkehr in Richtung Italien eine Öffnung realisiert: Ab 2027 bietet die Bahn in Kooperation mit der italienischen Bahngesellschaft Trenitalia und der österreichischen ÖBB Schnellzugverbindungen zwischen München, Mailand und Rom an.

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