Die Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen

Ein Hinweisschild mit einem Alkoholverbot in einem Bahnhof, im Hintergrund ist unscharf ein einfahrender ICE an einem Bahnsteig mit Passanten zu erkennen.
Ab 15. Oktober gilt auf allen deutschen Bahnhöfen ein Alkoholverbot. Foto: Stefan Wildhirt/Deutsche Bahn

Um die Sicherheit von Mitarbeitenden und Reisenden zu verbessern, verbietet die Deutsche Bahn nun das Trinken von Alkohol an allen Bahnhöfen. Die neue Regel gilt bundesweit und wird bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt, wie die DB mitteilt.

„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, sagt DB-Chefin Evelyn Palla. „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“ Zuletzt habe dies der „brutale und sinnlose Angriff“ vom vergangenen Freitag gezeigt. Ein Bahn-Mitarbeiter war in Baden-Württemberg bei einem Streit mit einem alkoholisierten Fahrgast aus einem fahrenden Regionalzug gestürzt und wurde dabei schwer verletzt.

Die Bahn führt das neue Verbot im Rahmen ihres Hausrechts ein. Dafür seien in den nächsten Wochen lokale Anpassungen von Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig, heißt es in der Mitteilung.

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Eine Flugbegleiterin in Uniform steht in einem Flugzeug und formt mit ihren Händen ein Herz. Der Innenraum des Flugzeugs ist gut sichtbar.

Gute Erfahrungen mit bereits alkoholfreien Bahnhöfen

30 Bahnhöfe in Deutschland sind schon heute alkoholfrei, zum Beispiel Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, so Evelyn Palla. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“ Als Nächstes werden zum 1. September Berlin Hauptbahnhof und Gesundbrunnen, Kiel sowie Braunschweig alkoholfrei. Bis Mitte Oktober folgen sukzessive alle weiteren Bahnhöfe.

Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus. Ausgenommen von der Neuregelung bleibt die Gastronomie. Außerdem bleibt es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.